betrieblicher Datenschutz – altes Fass oder neuer Wein?

ein Veranstaltungsrückblick

Unter dem Titel „neue Technologien – neuer rechtlicher  Rahmen – neue Lösungen“ fand am 13. März im Bildungszentrum der Arbeiterkammer Wien eine Veranstaltung statt. Über 250 BetriebsrätInnen wollten sich die Ausführungen zu technologischen Veränderungen sowie der Datenschutzgrundverordnung und ihren voraussichtlichen Auswirkungen nicht entgehen lassen.

Rudi Kaske und Dwora Stein eröffneteN

an dem sonnigen Frühlingsnachmittag. Kaske betonte in seiner Rede, dass die Technik zunehmend komplexer werde und somit digitale Kompetenzen bei allen Betroffenen erfordere. Es gehe darum den digitalen Wandel zu gestalten und mitzubestimmen, sodass immer der Mensch die zentrale Figur ist.

Dwora Stein, die Geschäftsführerin der GPA-djp, nahm in ihrem Eingangsstatement vor allem die betriebliche Ebene in den Fokus. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind mit ihrer fachlichen Expertise, ihrer sozialen Kompetenzen und ihre internationalen Vernetzung gefordert um ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Gewerkschaft stellt ihnen Hintergrundinformationen und Beratung zur Verfügung und den Einsatz dafür, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne der ArbeitnehmerInnen-Mitbestimmung zu gestalten.

Thomas Riesenecker erklärte technischen Wandel

Der Geschäftsführer der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt stellte die wesentlichen Veränderungen der digitalen Arbeitswelt dar und stellte dabei in Frage, ob es sich tatsächlich um eine „Revolution“ handelte und nicht vielmehr um eine Weiterentwicklung auf Basis bereits bestehender Technologien.

Insbesondere die Sensorik habe die Möglichkeiten der Maschinen verändert. Sie könnten nun miteinander (auch ohne direkte Intervention von Menschen) interagieren. Das sogenannte „Internet der Dinge“ (IoT) ist nun in der Robotik, der Fahrzeugtechnik und diversen anderen Anwendungsgebieten Thema.

Martina Chlestil stellte die derzeitige Rechtslage (DSG) und Clara Fritsch die kommende (DSGVO) dar

In einer Doppelkonference wurden die wesentlichen, für betrieblichen Datenschutz relevanten Gesetzesänderungen, die mit dem In-Kraft-treten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 schlagend werden, vorgestellt:

  • das öffentliche Datenverarbeitungsregister wird zu einem innerbetrieblichen Verfahrensverzeichnis
  • der betriebliche Datenschutzbeauftragte wird – für bestimmte Unternehmen – verbindlich
  • die Mitbestimmungsrechte nach dem ArbVG bleiben erhalten

Matthias Schmidl beschrieb die Aufgaben der Datenschutzbehörde

Die Datenschutzbehörde, deren stellvertretender Leiter Matthias Schmidl ist, erhält mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusätzliche Aufgaben und neue Vorgaben, wie Prozesse abzuwickeln sind.

  • die Behörde wird in Abstimmung mit den anderen europäischen Behörden eine „Blacklist“ und eine „Whitelist“ erstellen, die angibt, welche Datenverwendungen eine Risikofolgenabschätzung benötigen – und welche nicht
  • die Behörde wird Geldbußen  – in Koordination mit den anderen europäischen Datenschutzbehörden – festlegen und verhängen
  • die Behörde wird – wie bisher auch – Ansprechstelle für Beschwerden sein

Nach einer kurzen Stärkung bei Kaffee und Kuchen, nahmen drei Betriebsräte und drei GewerkschaftssekretärInnen auf den roten Sesseln am Podium Platz und erzählten aus ihrem Umgang mit Technik im Betrieb.

Kollege Magnus von der Sucht- und Drogenkoordination der Stadt Wien stellte dar, wie ein Dokumentationssystem legal, aber trotzdem zum Nachteil der KollegInnen verwendet werden kann, indem daraus errechnet wird, wie viele Prozent der eingeladenen KlientInnen tatsächlich kommen. Auf dieser Basis werden mehr KlientInnen eingeladen, als Termine zur Verfügung stehen (Überbuchung), was aufgrund des gesteigerten Arbeitsdrucks zu Konflikten zwischen den verschiedenen Berufsgruppen führt. Gemeinsam mit der zuständigen Fachgewerkschaft GPA-djp arbeitet man nun an einer Betriebsvereinbarung zu dem System. Eva Angerler strich in ihrem Statement heraus, dass es bei Technik im Unternehmen immer um drei Säulen geht

  • einen rechtlichen Rahmen zu schaffen mittels Betriebsvereinbarung
  • einen Datenschutz durch Technik zu gewährleisten
  • und eine Betriebskultur, die Datenschutz-Bewusstsein im täglichen Miteinander lebbar macht.

Kollege Szalay beschrieb wie Wien Energie versuchte, ein elektronisches Fahrtenbuch einzuführen und auf Initiative der Betriebsrates ein solches mehrere Jahre nicht der Fall war – so lange bis es eine den Wünschen der ArbeitnehmerInnen entsprechende Betriebsvereinbarung dazu gab. Andreas Schlitzer aus der Pro-Ge hat dabei die rechtliche Beratungsarbeit geleistet.

Auch bei den ÖBB-BCC stellt die Digitalisierung ein wesentliches Thema dar. Ein so wesentliches, dass man gemeinsam mit dem Ministerium, der Forba und der Gewerkschaft vida ein eigenes Projekt dazu auf die Beine gestellt hat. „Und ihr werdet es nicht glauben“ sagte der Betriebsrat Josef Brenner „was das geändert hat, dass wir einmal nicht den Entwicklungen hinten nach gelaufen sind, sondern als Betriebsrat aktiv begonnen haben, ein eigenes Projekt dazu aufzusetzen.“

Alle Präsentationen und Handouts zur Veranstaltung finden sich hier.

Alles kann natürlich in einem Nachmittag nicht besprochen, diskutiert und gelöst werden. Wenn nun Interesse entstanden sein soll, freuen sich Arbeiterkammer und Fachgewerkschaften; zu Wirkungen und Nebenwirkungen der Digitalisierung und der neuen Gesetzeslage wenden sie sich vertrauensvoll an ihre Interessenvertretung oder ihre Fachgewerkschaft.

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