Umsetzung der DSGVO in Betrieb und Betriebsrat

Quelle: Bilderbox

„Wie weit seid ihr mit der DSGVO?“

Die heurige BAT-Klausur  stand unter dem Motto „Willkommen, Datenschutz-Grundverordnung!“. Die BetriebsrätInnen und Mitglieder des BAT zogen Bilanz über den Stand der Umsetzung der DSGVO in ihren Betrieben und ihren Betriebsräten.

Die BetriebsrätInnen sollten sich dabei Gedanken über zwei Fragen machen. Zunächst sollten sie den Stand der Umsetzung der DSGVO innerhalb ihres Unternehmens und ihrer Betriebsratskörperschaft insgesamt einschätzen. In der Folge Sollten sie konkrete Umsetzungsschritte bewerten und analysieren, ob diese bereits erfolgt oder noch ausständig sind.  Es zeigte sich insgesamt ein differenziertes Bild. In einigen Betrieben stecken die datenschutzrechtlichen Angelegenheiten in den „Kinderschuhen“, einige habe die ersten Schritte bereits gewagt und wieder andere zählen sich zu den „Frontrunnern“, die schon seit Jahren an einer Umstellung ihrer Datenschutz-Praxis arbeiten.

Verschiedenes wurde in Sachen DSGVO in Angriff genommen…

Konkrete Umsetzungsschritte wurden in vielen Unternehmen, wo BAT-Mitglieder arbeiten, von ArbeitgeberIn und Betriebsrat bereits erfüllt. So ist beispielsweise bereits in den allermeisten Betrieben einE DatenschutzbeauftragteR bestellt worden. Verarbeitungsverzeichnisse sind in beinahe jedem Unternehmen fertig und vollständig. Damit sind zwei wichtige Neuerungen der DSGVO bereits in den meisten Fällen umgesetzt .

…und was kann der Betriebsrat – gemeinsam mit dem/der ArbeitgeberIn – machen?

In vielen Betrieben wurden – je nach Arbeitsaufgabe gestaltete – Schulungen für die KollegInnen abgehalten, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist. In vielen Unternehmen hatte man sich bislang wenig Gedanken zu Datenlöschung gemacht. Also wurden Löschkonzepte wurde entweder überarbeitet oder neu eingeführt. Datenweitergaben an Dritte, aber auch innerhalb des Unternehmens, wurden überprüft, ob sie im Sinne der DSGVO stattfinden; das heißt Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn das zweckgebunden, sparsam und mit Information der Betroffenen geschieht. Ebenso ein breites Thema in der Umsetzung waren die Zustimmungen der Beschäftigten zu Datenanwendungen. Viele Arbeitgeber verlangen nun – eher unnötiger Weise – eigene Zustimmungs- und Geheimhaltungserklärungen von den Beschäftigten, um sich abzusichern. Betriebsräte haben diese Vorgehensweise hinterfragt.

Kleine Betriebsratskörperschaften sind mit ihren betriebsrätlichen Datenanwendungen mitunter in die Verarbeitungsverzeichnisse des/der ArbeitgeberIn mit einbezogen. In den meisten Betriebsräten wurde ein konkretes Datenschutz-Prozedere entwickelt und Verantwortliche definiert, die die Einhaltung des Datenschutzrechts im Betriebsratsbüro sicherstellen sollen. Es wurden die Beschäftigten im Intranet/ per Email/ auf einem geschützten Bereich der Homepage über die innerbetrieblichen datenschutzrechtlichen Regelungen informiert und aufgeklärt. Die Berechtigungskonzepte für Datenzugriffe wurden in vielen Betrieben überarbeitet; also die Frage gestellt: wer hat wo und unter welchen Umständen Zugang zu personenbezogenen Daten der MitarbeiterInnen und ist das zweckmäßig? Und last – but not least – wurden bestehende Betriebsvereinbarungen daraufhin überprüft, ob sie mit der DSGVO übereinstimmen und in vielen Fällen adaptiert.

Nicht alle Schritte sind schon abgeschlossen, nicht alle Schritte sind für alle Betriebe relevant und passend, aber es existieren jedenfalls konkrete Lern-Schritte in Richtung eines gelebten Beschäftigtendatenschutzes. BetriebsrätInnen beschäftigen sich also intensiv mit der Umsetzung der Bestimmungen der DSGVO und befinden sich auf einem guten Weg – wir werden sie dabei weiterhin begleiten.

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