Verräter*innen oder Held*innen

Wissenswertes zu Whistleblowing

Whistleblower*innen
(v.l.v.r) RS: Boris Roessler | Credit: picture alliance / dpa
BH: Petra Schneider/ Badische Zeitung
AD + RH: internationaltaxreview.co
FH: AP/ Handelsblatt.de
CM: wikipedia.org
LG: spiegel.de
ES: ZDF
+ eigene Bearbeitung

Ob Steuerfahnder, Altenpflegerin, Unternehmensberater, Informatikerin, Soldat oder Arzt; immer wieder treten ArbeitnehmerInnen mit unethischen, unsauberen – und wie sich in darauffolgenden Gerichtsverfahren mitunter herausstellt – illegalen Praktiken ihrer Arbeigeber*innen beziehungsweise ihrer Kolleg*innen an die Öffentlichkeit. Darauf folgt Kündigung, Entlassung, Suspendierung. Dieser Schritt ist folglich ein risikoreicher. Um Arbeitnehmer*innen, die Hinweise auf vermutete kriminelle Handlungen geben, besser zu schützen, haben EU-Parlement und Rat sich vor drei Jahren auf eine neue Richtlinie geeinigt.

kennen sie die Menschen auf den Fotos?

Darf ich vorstellen: Auf den Portraits sind einige Whistlblower*innen abgebildet. (v.l.n.r.):

Rudolf Schmenger (Foto: links oben) war – wie in diesem Blog berichtet – 2001 als dienstunfähig bezeichnet worden. Zuvor hatte er mit seinem Team der Steuerfahndung die millionenschwere Steuerschuld von Konzernen wie der Deutschen Bank eintreiben wollen. Er wurde von höchster politischer Stelle aus an seiner Arbeit gehindert, ihm wurden Zuständigkeiten für hohe Steuerschulden entzogen, ihm wurde eine „chronische paranoid querulatorische Störung“ diagnostiziert und schließlich wurden er und zwei weitere Kolleg*innen aus seinem Team entlassen.

Brigitte Henisch (Foto rechts oben) machte 2001 die Heimleitung eines von Vivantes betriebenen Alten- und Pflegeheimes darauf aufmerksam, dass der eklatante Personalmangel zu gesundheitsgefährdenden und menschenunwürdigen Behandlungsmethoden führte und als das nichts änderte, verteilte sie Flugzettel vor dem Heim. Sie verlor ihren Arbeitsplatz. Sie klagte, wie in diesem Blog berichtet, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Antoine Deltour und Raphael Halet (Foto: Mitte links) waren bis 2014 bei PriceWaterhouseCoopers (PwC) beschäftigt. Sie spielten nacheinander Dokumente an die Öffentlichkeit, die zeigten, dass das Konzerne die ohnehin schon großzügigen Steuervorgaben des Staates Luxemburg zusätzlich “kreativ” bis illegal auslegten. Beide wurden entlassen. Der Fall erhielt unter dem Namen “Lux Leaks” einige Aufmerksamkeit und landete schließlich vor dem Europäischen Gerichtsshof für Menschenrechte.

Frances Haugen (Foto: Mitte rechts) machte im November 2021 nach ihrer Kündigung von Facebook, Fakten aus deren Geschäftsmodell publik. Demnach ist der Konzern wissentlich daran beteiligt, seine Nutzer*innen, insbesondere Kinder, Hass und Diffamierung auszusetzen. Wäre Frances Haugen unter den Schutz der EU-Richtlinie gestanden, hätte sie eventuell ihren Job behalten können – zugegeben eine reine Annahme; wer weiß, ob sie das gewollt hätte.

Chelsea Manning (Foto: unten inks) brachte 2009 Fotos von den Zuständen aus dem US-amerikanischen Einsatz im Irak an die Öffentlichkeit, wurde daraufhin aus dem Militärdienst entlassen und wegen Diebstahl und Spionage zu 35 Jahren Haft verurteilt.

Lothar Gawlik (Foto: unten Mitte) stellte 2021 in einem Liechtensteiner Spital eine – aus seiner Sicht ungewöhnliche – Häufung von Todesfällen fest, woraufhin er die zuständige Stattsanwaltschaft informierte. Er wurde wegen Rufschädigung angeklagt und entlassen. Er klagte vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

Edward Snowden (Foto: unten rechts) – der wohl derzeit berühmteste Whistleblower – ging mit geheimen Informationen seiner Arbeitgeberin, der US-Amerikanischen National Security Agency (NSA), zur umfassenden staatlichen Überwachung an die Öffentlichkeit, verlor seinen Job, muss nach wie vor in den USA eine Verurteilung zu mehrjähriger Gefängnisstrafe fürchten und lebt seither im Exil in Russland.

Sie alle (und viele andere hier nicht genannte) haben versucht, die Missachtung von Menschenrechten, die Missachtung von Kinderrechten, die Gefährdung der Gesundheit von Pflegebedürftigen, etc. durch ihre Hinweise aufzuhalten. Sie wendeten sich mit ihrem Anliegen größtenteils an die Medien. Die Europäische Union hat 2018 eine Richtlinie in Kraft gesetzt, die für derartige Hinweise eine eigene Stelle vorsieht.

Einrichtung der Meldestelle

Zukünftig muss eine Meldestelle für vermutete Missstände in jedem Betrieb mit über 50 Beschäftigten, in jeder Behörde und in jedem Finanzinstitut eingerichtet sein. Die Meldestelle muss unabhängig sein, leicht erreichbar (schriftlich, telefonisch, persönlich). Es muss eine Bestätigung über die Meldung erfolgen und einiges mehr.

ein Ausschnitt aus der Richtlinie 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Gemeldet werden sollen Finanzdelikte wie Korruption, Betrug, Geldwäsche aber auch Vergehen gegen den Umweltschutz, den Datenschutz oder Verkehrs- und Produktsicherheit, also durchaus Angelegenheiten von öffentlichem Interessen. Wer derartiges meldet ist durch die Richtlinie umfassend vor Repressalien am Arbeitsplatz geschützt.

Am 17. Dezember 2021 sollte diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Nach derzeitigem Wissensstand ist es eher unwahrscheinlich, dass das Ministerium für Arbeit dieses nationale Recht noch rechtzeitig umsetzt.

wo bekomme ich als Betriebsrat oder GPA-Mitglied nähere Informationen?

Die Gewerkschaft GPA bietet in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien in unregelmäßigen Abständen ein online-Seminar zur Europäischen Whistleblowing-Richtlinie, deren nationaler Umsetzung (sobald vorhanden) sowie der betrieblichen Praxis an. Außerdem erfahrt ihr in dem Seminar, wie die Verfahren der eingangs genannten Whistleblower*innen ausgegangen sind und welche Folgen man aus der Rechtsprechung ableiten kann. Es wird besprochen, wie eine Betriebsvereinbarung zu einer internen Meldestelle aussehen sollte.

Näheres zum Thema ist auch in unserer Broschüre zusammengestellt.

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