Internet-Plattformen: Digitale Monopolmacht?

Foto: ÖGB

Eine Regulierung der Internetplattformen scheint mittlerweile unumgänglich

Internetplattformen wie Amazon, Google, Facebook oder auch Uber sind aus unserem Alltag kaum mehr wegzudenken. Neben einer allgemeinen Technikbegeisterung finden jedoch zunehmend kritische Stimmen Gehör: Eine Regulierung der Internetplattformen scheint mittlerweile unumgänglich.

Die EU-Kommission arbeitet daher aktuell an Regulierungsmaßnahmen für Internetplattformen. Dies nahmen AK EUROPA und ÖGB-Europabüro am 3. Dezember 2019 zum Anlass um im Rahmen einer Abendveranstaltung die Probleme mit diesen Internetriesen und die verschiedenen Lösungsansätze zu diskutieren.

Auffällig ist, dass sich der Markt der Internetplattformen auf wenige große Player beschränkt. Sie konnten ihre Marktmacht in den vergangenen Jahren signifikant ausbauen und werden aufgrund ihrer Dominanz mitunter sogar als eine Form von digitaler Infrastruktur angesehen. Für das rasche Wachstum von Internetplattformen sind vor allem die sogenannten „Netzwerk-Effekte“ verantwortlich, die eine Plattform mit der steigenden Zahl an NutzerInnen attraktiver macht: Befinden sich schon viele NutzerInnen auf einer Plattform, werden weitere angezogen. Zugleich werden Konkurrenzunternehmen aufgekauft und NutzerInnen wird mittels unterschiedlicher Einschlussmechanismen der Wechsel zu anderen Plattformen erschwert. Die Internetplattformen weisen also eine Tendenz zur Monopolbildung auf.

Reiche Unternehmen, arme Beschäftigte

Der großen ökonomischen Macht einiger weniger großer Plattformen stehen häufig sehr schlechte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten gegenüber. So sieht der Personenbeförderungsdienstleister Uber die LenkerInnen der eingesetzten Fahrzeuge grundsätzlich als Selbstständige an. Uber selbst stelle bloß die technische Infrastruktur zur Verfügung. Damit muss Uber etwa keine Mindestlöhne zahlen und den LenkerInnen auch keinen Urlaub gewähren. Einer genaueren arbeitsrechtlichen Betrachtung halten die Behauptungen von Uber jedoch regelmäßig nicht stand, wie etwa der Rechtsstreit Aslam, Farrar ua. gegen Uber in London zeigt: Britische Arbeitsgerichte stellten bereits in mehreren Instanzen fest, dass es sich bei den für Uber tätigen LenkerInnen nicht um Selbstständige handelt.

Auch Beschäftigte bei Amazon klagen über harsche, zum Teil erniedrigende Arbeitsbedingungen und ständige Überwachung: So dürften die MitarbeiterInnen keine persönlichen Gegenstände wie Uhren, Gürtel oder Mobiltelefone bei sich führen, ansonsten werde ihnen unterstellt, die Gegenstände aus Paketen gestohlen zu haben. Bei Fehlverhalten müssten die Beschäftigten „zur Strafe“ jedes Paket einzeln scannen, obwohl es die Möglichkeit eines gruppenweisen Scans gebe. Darüber hinaus scheint Amazon international bemüht zu sein, die gewerkschaftliche Organisation der Beschäftigten zu verhindern. So wurde ein Video publik, mithilfe dessen Führungskräfte darin geschult wurden, Organisations- und Solidarisierungsversuche der Arbeitenden in den Lagerhäusern und Verteilzentren frühzeitig zu erkennen und gezielt zu unterbinden („union busting“).

Gefährdung des Wettbewerbs

Gemeinsam mit der für Internetplattformen zentralen umfangreichen Nutzung personenbezogener Daten der UserInnen führt die wirtschaftliche Stärke der Internetgiganten zu einer Machtkonzentration in den Händen weniger Plattformunternehmen, die zur Gefahr für den freien Wettbewerb in Europa wird: Je größer die Macht, desto leichter ist es, anderen die Bedingungen des Wirtschaftens zu diktieren. Aus dieser Position heraus entfalten einige wenige Unternehmen überdies beträchtlichen politischen Einfluss.

Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union richtet sich jedoch gerade darauf, das Ausnutzen zu großer Marktmacht durch einzelne Unternehmen zu unterbinden. Fairer Wettbewerb ist nur möglich, wenn sich alle an die Spielregeln halten. Insbesondere sind Preisabsprachen untersagt und einzelne Unternehmen dürfen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Auch der Zusammenschluss von Unternehmen muss vorab genehmigt werden („Fusionskontrolle“), um negative Auswirkungen auf den Wettbewerb schon frühzeitig unterbinden zu können. Bei Verstößen gegen das EU-Wettbewerbsrecht sind drastische Strafen vorgesehen.

Die Macht der Plattformen brechen

Die Instrumente des EU-Wettbewerbsrechts könnten also wesentlich dazu beitragen, die Macht der Internetriesen zu begrenzen. Wenn Plattformen bewusst auf Erlangung einer starken Marktstellung durch Netzwerk-Effekte, Lock-in-Mechanismen für die UserInnen und niedrige soziale Standards für ihre Beschäftigten setzen, könnte darin ein Handeln entgegen den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs erblickt werden. Überlegungen zur Regulierung von Internetplattformen wurden auch im Rahmen der Veranstaltung von AK Europa und ÖGB-Europabüro Anfang Dezember angestellt.

(zuerst erschienen auf Kompetenz Online: https://kompetenz-online.at/2019/12/16/internet-plattformen-digitale-monopolmacht/)

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