Was Betriebsrät*innen vom Home-Office halten

Erfahrungen aus dem Corona-bedingten Home-Office und deren Umsetzung im Home-Office-Gesetz

Erinnert sich noch jemand an den ersten Lockdown? Im März 2020 haben so viele Menschen ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegt, wie noch nie zuvor. Ausgelöst durch die Covid19-Pandemie galt plötzlich: arbeite zu Hause wer kann! Das klappte mal besser, mal schlechter. Die Gewerkschaft GPA hat im Sommer unter den Betriebsrät*innen nachgefragt, wie die Beschäftigten diesen Lockdown erlebt haben.

stark unterschiedliche Ausgangsbedingungen

Die Rahmenbedingugnen für Home-Office sind sehr unterschiedlich. Sowohl aus der Arbeitssituation als auch aus der Privatsituation ergeben sich mannigfaltige Herausforderungen. Je nachdem ob Kinder im Homeschooling oder Kinder im Kindergartenalter betreut werden mussten, ob man sich mit anderen Familienmitglieder das “Office” teilen musste, ob die Ausstattung der Wohnung trotz Lockdown Privatsphäre bot, waren die privaten Voraussetzungen unterschiedlich.

Das Home-Office wurde sehr unterschiedlich gestaltet. Ein Drittel der Betriebe schloss schriftliche Einzelvereinbarungen ab, ein Drittel Betriebsvereinbarungen und 40 % hatten keinerlei schriftliche Vereinbarung dazu, wie das Home-Office funktionieren sollte.

Generell besteht eine eher positive Grundeinstellung unter den an der Umfrage teilnehmenden Betriebsrät*innen gegenüber Home-Office: 66 % finden es „interessant“; 33 % sind der Ansicht, Home-Office ist „herausfordernd“; die Eigenschaft „katastrophal“ wurde dem Home-Office nur von 1 % zugeordnet.

Auswertung einer Umfrage unter BetriebsrätInnen der GPA zu Home-Office Juni 2020 Clara Fritsch & Vera Erlachner

In jenen Betrieben, wo es bereits vor 2020 schriftliche Vereinbarungen zum Home-Office bzw. mobilen Arbeiten gab, war es eindeutig leichter, das Pandemie bedingte Home-Office zu bewältigen.

Licht und Schattenseiten des Arbeitens im Home-Office

Besonders vorteilhaft erweist sich im Home-Office der Wegfall des Arbeitsweges (94%. Mehr als die Hälfte der Betriebsrät*innen gab weitere positive Aspekte an, dass man Beruf und Familie besser vereinbaren (64 %) und sich besser konzentrieren kann ( 54 %). Auch selbstbestimmtes Arbeiten war bei 51 % der Betriebsrät*innen ein Vorteil der für adas Home-Office spricht.

Nachteilig wird an Platz eins die fehlende direkte Kommunkation erlebt (70 %) und fast gleich negativ die Ausstattung des Arbeitsplatzes (60 %). die Vermischung von Beruflichem und Privatem (59 %) sowie die Mehrbelastung durch Arbeit/ Familie/ Haushalt/ Kinderbetreuung (57 %). Technische Mängel und soziale Mängel sind bei den weniger angenehmen Aspekten des Home-Ofice von den Befragten auch genannt worden. Dass die technische Infrastruktur nicht ausreichte wurde von 46 % bemängelt. Ein häufig genannter sozialer negativer Aspekt im Home-Office ist die Einsamkeit (32 %).

Besondere – arbeitsrechtlich bedenkliche – „Blüten“ treibt das ungeregelte Home-Office. Angeblich auf Wunsch der Arbeitnehmer*innen konnte das Home-Office nämlich auch in Kombination mit Erkrankung zum Einsatz kommen und es dürften auch Kinderbetreuungspflichten herangezogen werden, um zu entscheiden, ob im Home-Office gearbeitet werden darf.

Auswertung einer Umfrage unter BetriebsrätInnen der GPA-djp
zu Home-Office
Juni 2020 , Vera Erlachner & Clara Fritsch

Kritikpunkte ergaben sich insgesamt durch Unklarheit in vielen Belangen (Arbeitszeitaufzeichnung, Kosten, Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten, etc.). Die Betriebsrät*innen wünschten sich daher zwar ein Beibehalten der Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten (52 %) aber unter klaren Regelungen (42 %), idealer Weise in einer Betriebsvereinbarung oder einem Gesetz.

was müsste im Home-Office klar geregelt werden?

Um diese und andere widrige Praktiken auszuschließen, müssten folgende Punkte in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein – so es nach den Wünschen der befragten Betriebsräte und Betriebsrätinnen geht:

  • IT-Ausstattung (55 %)
  • Arbeitszeit (51 %)
  • Kosten (43 %)
  • Arbeitsplatzgestaltung (z.B. ergonomischer Büro-Sessel; 36 %)
  • Gesundheit (z.B. Unfallschutz, Bildschirmbrille; 31 %)
  • Privatnutzung (22 %)
  • Haftung (21 %)

Der ausführliche Bericht zu den Umfrageergebnissen findet sich im Kapitel “Wie (gut) funktioniert Home-Office in den Betrieben?” der Broschüre “Home-Office, gekommen um zu bleiben? Erfahrungen und Gestaltungstipps”. Ausführliche Tipps und Antworten zum Arbeiten im Homeoffice sind ebenso online wie eine allgemeine Broschüre zum mobilen Arbeiten.

was soll das neue Homeoffice-Gesetz beinhalten?

Seit dem Frühjahr 2020 haben die Sozialpartner ausgetauscht, was gesetzlich zum Thema Homeoffice geregelt werden soll. Für die GPA ist klar, dass zumindest die erforderlichen Arbeitsgeräte – und dazu zählt auch der passende Bürosessel – arbeitgeberseitig zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine steuerliche Absetzmöglichkeit von Kosten durch Home-Office konnte mit den Sozialpartnern bei den Verhandlungen durchgesetzt werden. Ebenso ist in der Sozialpartnereinigung klargesetllt worden, dass dieselbe Arbeitszeit gilt, die auch für das Arbeiten im Unternehmen gilt und dass der Unfallversicherungsschutz auch für Arbeitswege gilt, die von zu Hause aus erledigt werden.

Von Seiten der Sozialpartner ist es beschlossene Sache, wie das Gesetz aussehen soll. Im zuständigen Arbeitsministerium gibt es offensichtlich noch Unklarheiten, die die endgültige Beschlussfassung verzögern. Wann genau das Gesetz nun in Kraft treten wird, ist daher noch ausständig. Die Gewerkschaft GPA wird jedenfalls darüber informieren.

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