Erste grüne Pflänzchen zu Informations- und Kommunikationstechnologie am Arbeitsplatz schlängeln sich ans Tageslicht. Bislang wurde der gesetzlichen Regelung von IKT am Arbeitsplatz nicht viel Bedeutung beigemessen. Die Beamtengewerkschaft hat diesmal eine Vorreiterrolle übernommen. Seit 2009 dürfen österreichische Staatsdiener und -dienerinnen das Internet und andere IKT privat nutzen – solange sie sich dabei an bestimmte Auflagen halten und zum Beispiel den “geordneten Dienstbetrieb” nicht stören.
Ein eigener Unterabschnitt im Beamtendienstrecht (5a ) regelt IKT-Nutzung und Kontrollmaßnahmen der Arbeitgeberin. Kontrollmaßnahmen der Arbeitgeberin, die die Menschenwürde berühren, sind nicht erlaubt. Der OGH versteht unter derartigen Kontrollmaßnahmen beispielsweise die permanente Überwachung per Video, die Zeiterfassung mittels Fingerprint oder Telefonanlagen, die Gesprächsinhalte aufzeichnen können. Auch Inhalte von Emails dürfen gemäß dem neuen Dienstrecht nicht kontrolliert werden.
Wenn allerdings begründeter Verdacht auf Missbrauch besteht, wird kontrolliert. Dazu gibt es seit einem Jahr erstmals gesetzlich festgeschriebene Regeln, die die ArbeitnehmerInnen vor Vorgesetzten-Willkür schützen. Die Dienststellenleitung muss den oder die BetroffeneN informieren, der Verdacht auf Missbrauch muss schriftlich begründet werden und es sind Protokolle über die eingeleiteten Maßnahmen zu führen.
In der Privatwirtschaft schlagen wir uns diesbezüglich mit vielzähligen einzelnen Betriebsvereinbarungen herum – oder schweben im rechtsfreien Raum. Was die Beamten können, sollte anderswo auch gekonnt werden!