Dr. Datenschutz berichtet aus der Praxis

Kleine Dienste unter Freunden

 

Quelle: Bilderbox

Ein Mann hätte gerne gewusst, wem seine Freundin in letzter Zeit so viele SMS schreibt. Wer könnte ihm da wohl helfen? Er hat einen Freund, der bei dem Telekommunikations-Anbieter arbeitet, bei dem er und seine Freundin einen Vertrag haben. Kurz entschlossen bittet er diesen Freund herauszufinden, wer denn der Empfänger der vielen Nachrichten sei. Der „Freundschaftsdienst“ wird erledigt.

Das Positive daran?

Der freundliche Mitarbeiter gibt sicher keine personenbezogenen Daten mehr an Freunde weiter. Er wurde von seinem Betriebsrat höflich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass das keine gute Idee war. Sobald dem Betriebsrat dieser Missbrauch zu Ohren gekommen ist, erklärt er dem Mitarbeiter, dass er mit einer solchen Datenweitergabe – egal ob mündlich, per SMS oder in Gebärdensprache – illegal handelt. Er verstößt damit nicht nur gegen das Dienstrecht, indem er Betriebsinterna verrät, sondern auch gegen das Strafrecht.

Das Symptomatische daran?

In der Telekommunikationsbranche werden jede Menge personenbezogene Daten verarbeitet – wer wann wen angerufen hat, wer welche Guthaben und Punkte gesammelt hat etc. Problematisch wird es, wenn die MitarbeiterInnen durch diesen täglichen Umgang mit Unmengen von persönlichsten Informationen abstumpfen.

Wie kann vorgebeugt werden?

Sensibilität im Umgang mit anderer Menschen Daten ist immer ein guter Rat. Auch an allerbeste FreundInnen dürfen keine personenbezogenen Daten weitergegeben werden, wenn diejenigen, um deren Daten es geht, nicht zugestimmt haben – und davon ist im geschilderten Fall auszugehen.

(Wenn sie etwas über ihreN FreundIn wissen wollen – fragen sie am besten bei ihm/ihr selbst nach.)

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