RECHT aktiv im Betriebsrats-Blog

Interview mit der Leiterin der Rechtsabteilung der GPA-djp

 

Weblogs werden immer beliebter für die Kommunikation der Betriebsräte und Betriebsrätinnen. Was müssen die BloggerInnen beachten, damit sie rechtlich im grünen Bereich sind?

Es macht einen großen Unterschied, ob der Blog öffentlich zugänglich ist oder ob es ein betriebsinterner Blog ist. Beim öffentlichen Blog soll sich der Betriebsrat so verhalten, als ob er einen Beitrag in einer Zeitung, im Radio, im Fernsehen liefern würde. Das, was er oder sie öffentlich preisgeben würde, kann auch im offenen Blog stehen. Im geschlossenen Blog soll sich der Betriebsrat so verhalten, als ob er oder sie auf einer Betriebsversammlung wäre. Der geschlossene Blog muss natürlich mit einem guten Passwort entsprechend geschützt sein.

In einem geschlossenen Blog könnte es z.B. sinnvoll sein, eine Diskussion mit der Belegschaft über Vorschläge und Wünsche zu betriebsinternen Themen zu führen. Ich denke da zum Beispiel an den Mittagstisch; an die Preise, die Qualität des Essens und die Auswahlmöglichkeiten. Es kann auch durchaus Sinn machen, Betriebsvereinbarungen in diesen Blog zu stellen. Was der Betriebsrat nicht hineinstellen darf, sind z.B. Informationen, von denen er durch sein Mandat im Aufsichtsrat weiß. Auch auf die Verschwiegenheitspflicht ist zu achten. Bei einer geplanten Unternehmensveräußerung darf der Betriebsrat z.B. nicht veröffentlichen, welcher potentielle Käufer wie viel geboten hat. Als Betriebsrat muss man auch Acht geben, welche Dokumente man in den Blog stellt. Wenn der/die ArbeitgeberIn ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der Dokumente hat, dann haben sie im Blog nichts verloren.

Welche Gesetze spielen beim betriebsrätlichen Bloggen eine Rolle?

Zunächst einmal ist das Arbeitsverfassungsgesetz von Bedeutung. Darin sind die Rechte und Pflichten des Betriebsrats festgelegt. Ich denke, dass es beispielsweise nicht die Aufgabe des Betriebsrates ist, in seiner Arbeitszeit das Weltgeschehen zu kommentieren. Die Beiträge müssen schon mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen. Wenn im Blog über Gott und die Welt geplaudert wird, muss der/die ArbeitgeberIn dem Betriebsrat hierfür keine Freizeit gewähren. Das empfehle ich dann eher privat zu tun.

Außerdem ist das Datenschutzgesetz zu beachten, wo unter Anderem festgelegt ist, dass jeder das Recht auf Privatsphäre hat.

Quelle: Bilderbox

Man muss auch aufpassen, dass man keine Rufschädigung oder üble Nachrede nach dem Strafgesetzbuch begeht.

Zivilrechtlich kann es bezüglich einzelner Äußerungen im schlimmsten Fall sogar zu einer Unterlassungs- oder Schadenersatzklage kommen.

Die Beschäftigten haben Rechte, die zum Tragen kommen, falls zum Beispiel Fotos von ihnen auf den Blog gestellt werden. Welche Vorgehensweise empfiehlst du hier den BetriebsrätInnen, die zum Beispiel die Dokumentation des letzten Betriebsausflugs in den Blog stellen?

Wenn der Betriebsrat einen Ausflug, eine Veranstaltung oder eine Feier dokumentieren möchte, sollte er auf jeden Fall VORHER die Anwesenden fragen, ob es ihnen Recht ist, wenn sie auf Fotos oder Filmen zu sehen sind.

Auch wenn Informationen über einzelne Beschäftigte in den Blog geraten – und sei es auch noch so nett gemeint – sollten die Betroffenen vorher ihre Zustimmung geben. Der Geburtstagsgruß, die Gratulation zur Geburt des zweiten Kindes – von dem womöglich die noch nicht ganz geschiedene Ehefrau nichts weiß – und ähnliche sehr private Informationen – das sind keine empfehlenswerten Inhalte für einen Blog.

Die Rechtsprechung im Bereich Bloggen ist meines Wissens dürftig. Inwieweit können themenverwandte Gerichtsentscheidungen zur Rechtsauslegung herangezogen werden?

Zum Bloggen ist mir gar nichts bekannt. Ich weiß, dass einmal eine Klage im Raum stand. Die Angelegenheit wurde aber verglichen.

Aber selbstverständlich kann man auf Rechtsgrundsätze zurückgreifen. Es gibt z.B. Rechtsprechung zum Thema Verschwiegenheitspflicht, die natürlich auch im Blog gilt. Einmal hat zum Beispiel ein Betriebsrat einem Angestellten gesagt, was andere KollegInnen konkret verdienen. Damit verletzt er seine Betriebsratspflichten. Das ist eine Gerichtsentscheidung gewesen.

Zusammenfassend bitte deine wichtigste Botschaft für bloggende BetriebsrätInnen.

VORHER NACHDENKEN UND ABWÄGEN, um auszuschließen, dass man nachher Personen – wenn auch unabsichtlich – bloßstellt oder sogar mit einer Klage konfrontiert wird.

 

Ein Kommentar:

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