Geht es nach den Plänen der Regierung, wird die Mitbestimmung der Betriebsräte im Zuge einer Novelle des Arbeitsverfassungsgesetztes (§96 Abs 1 Z 4 ArbVG) beschnitten – und zwar da, wo’s richtig weh tut, beim Geld. Wenn im Betrieb regelmäßige Prämien, Boni aufgrund von guter Leistung oder Kleinstzeitverfahren (z.B. REFA) angewendet werden, dann soll der Betriebsrat/ die Betriebsrätin in Zukunft nicht mehr mitreden können.
Mitbestimmungspflichtig bleiben soll nur der Akkord. Die ArbeitgeberInnen könnten damit Entgeltformen ganz nach ihren Wünschen gestalten, jederzeit ändern und das ganz ohne die lästige Einmischung der Betriebsräte – DAS KANN ES WOHL NICHT SEIN.
Leistungsbezogene Entgeltformen werden immer beliebter, das Fixgehalt wird immer mehr zugunsten von leistungsbezogenen Prämien zurückgefahren. In manchen Branchen (z.B.Versicherungen, Handel) gehört der Prämienlohn schon zum Alltag.
Wie konnte das passieren? Die Novelle wurde im Paket mit anderen arbeitsrechtlichen Themen von der Regierung ausgehandelt. Versuche, Einfluss zu nehmen wurden mit den Worten kommentiert:
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Paket noch einmal aufgeschnürt wird. (Ist das jetzt eigentlich die neue Standardantwort auf jegliche Kritik an Regierungsvorhaben?)
Am Bundesforum der GPA-djp wurde ein – ursprünglich von der AUGE eingebrachter –Initiativantrag aller Fraktionen einstimmig angenommen, der gegen die geplante Novelle Stellung nimmt.
Trotz Protesten von AUGE und FSG, konnte das Gesetzesvorhaben am Dienstag, 9.11.2010 den Sozialausschuss passieren. Nach der Lesung im Nationalrat am 17.11.2010 wäre es dann beschlossene Sache – wenn wir als BetriebsrätInnen nicht noch einen Strich durch die Regierungs-Rechnung machen!
Die Betriebsratsvorsitzende von Novartis hat ihre Meinung bereits in einem Brief an den ÖGB-Präsidenten kundgetan. Wir brauchen viele solche Briefe, Emails, Telefonate und zwar schnell!
Wenn BetriebsrätInnen noch etwas mitreden sollen bei der leistungsbezogenen Entlohung von ArbeitnehmerInnen, dann schreibt, mailt, telefoniert als BR-Gremium, einzelne BetriebsrätInnen, betroffene ArbeitnehmerInnen an die Sozialpartner-Spitzen Foglar, Tumpel, Muhm. “Gefällt mir” klicken reicht jetzt nicht! Eine Unterschrift würde schon mal helfen. Nur mit einem unveränderten §96 ArbVG kann der Betriebsrat/die Betriebsrätin auch weiterhin ein entscheidendes Wörtchen bei der Entlohnung mitreden.