Anlässlich des Jahrestages des EuGH-Urteils, mit dem die Vorratsdatenspeicherungs-RL aufgehoben wurde, macht der AKVorrat eine Veranstaltung mit dem Titel “Noch (k)ein Grund zum Feiern”, bei der einerseits vergangene Erfolge (wie zB das EuGH- sowie das darauf aufbauende VfGH-Urteil) gefeiert, und andererseits über aktuelle Aktivitäten der Organisation für mehr Grundrechtsschutz im Internet informiert werden soll.
Hier die Veranstaltungseinladung.