Klage Vorratsdatenspeicherung reloaded

eichhörnchenösterreichischer Anwalt klagt vor dem EuGH gegen Vorratsdaten-speicherung

Die 11.000 Unterschriften, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Österreich gesammelt hat, sind nun in Händen der europäischen Höchstrichter.

wie es dazu kam?

Der AK Vorrat und der Justizsprecher der Grünen im Parlament, Albert Steinhauser, haben dem österreichischen Verfassungsgerichtshof eine Petition gegen die von der EU vorgeschriebene und seit April 2012 in Österreich vom Nationalrat abgesegnete Vorratsdatenspeicherung überreicht. 1.139 Personen haben ihre Zweifel an dem Gesetz zum Ausdruck gebracht und sich an den Verfassungsgerichtshof gewendet. Der VfGH hat diese Bedenken ernst genommen und im Dezember 2012 an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Der prüft, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta in Einklang steht.

Gestern, 9.7.2013, fand die Verhandlung statt.

Der Anwalt, der die Klage eingebracht hat, Ewald Scheuch, reiste zum Europäischen Gerichtshof nach Luxenburg. Dass er das Anliegen dort persönlich vertritt, wird als Zeichen dafür gewertet, wie wichtig die Klage genommen wird. Er sieht in der Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, unter anderem weil nie ein gelinderes Mittel in Erwägung gezogen wurde.

Im Standard oder auf Netzpolitik.org kann die Verhandlung nachverfolgt werden.

Ein Urteil wird der EuGH in vier bis sechs Monaten fällen.

Einsatz von Vorratsdaten gegen Diebstähle

Ein Mit-Kläger, Rechtsanwalt der Telekom, beschreibt die Anwendungspraxis in Österreich:

Seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung gab es einen einzigen Anwendungsfall im Zusammenhang mit Terrorismusverdacht. Gleichzeitig wurde bei der Aufklärung von angezeigten Strafdaten nur in 0,067 Prozent aller Fälle auf Vorratsdaten zugegriffen. In 188 Fällen ging es um Geschäftsfälle, was der Intention der EU-Richtlinie widerspricht.

Die gestrige Anfrage des Abgeordneten Steinhauser im Österreichischen Parlament bezüglich der Vorratsdatenspeicherung ergab, dass diese wenig bis nichts zur Terrorismusbekämpfung beiträgt, sondern vorwiegend zur Aufklärung von Diebstählen eingesetzt wird.

 

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