you can hear the whistle blow…

pfeiferlinnerbetriebliches Whistle-Blowing, wollen wir das?

Das (Ver-)Pfeifen ist gelernten ÖsterreicherInnen nicht allzu fremd. Neu ist, dass es Überlegungen dazu gibt, dieses Melden von unangebrachtem Verhalten in gesetzliche Formen zu gießen.

Fangen wir am Anfang an: Es war einmal in einem Land weit weit weg (weil bei uns würde so etwas nie passieren) ein riesengroßer Energiekonzern und der hieß Enron. Über viele Jahre hinweg wurde der Konzern von gemeinen Leuten bestohlen.  Diese Diebe, das waren die eigenen Manager – und ihre Berater – die alle Dokumente fälschten und so taten, als sei alles in Ordnung. Viele Angestellte hatten jahrelang gewusst, dass das nicht rechtens war, doch wollte keiner etwas davon nach außen dringen lassen, um die Arbeit nicht zu verlieren. So wurde alles nur noch schlimmer und die Diebe nahmen das Geld aus der Kasse, bis schließlich keines mehr da war, der Konzern aufgelöst wurde und viele Menschen ihre Arbeit verloren.

Märchenstunde? Nein, das ist das echte Leben.

Damit so ein Finanzbetrug nicht noch einmal vorkommen sollte, wurde ein Gesetz erlassen. Der vom amerikanischen Kongress 2002 verabschiedete Sarbanes-Oxley-Act (aka SOX) legt fest, dass Unternehmen, deren Wertpapiere an US-amerikanischen Börsen notieren oder gehandelt werden, eine betriebsinterne Stelle haben müssen, bei der anonyme Hinweisgeber Informationen über wirtschaftlich nicht korrektes Verhalten geben können – die Whistle-Blowing-Hotline. Großbritannien folgte diesem Beispiel alsbald. Nun überlegt auch der österreichische Datenschutzrat, ob es nicht ratsam wäre, diese Hotlines in Form eines Gesetzes zu regeln.

Über internationale Konzerne ist das Thema schon länger in die hiesigen Betriebe getragen worden. Das Rechtsverständnis der Datenschutzkommission dazu ist, dass der mit dem Whistle-Blowing  einhergehende Datentransfer in die USA nur dann genehmigt wird, wenn es sich um Vergehen von Vorgesetzten handelt, sollten MitarbeiterInnen angezeigt werden, bleibt der Datensatz bei nationalen Gerichten – immerhin.

Von der “Ethik-Hotline” bis zur “Vernaderer-Nummer” 

reichen die Bezeichnungen für die betriebsinternen Ansprechstellen im Falle von nicht-erwünschten Verhalten.  Damit es bei den Ansprechstellen tatsächlich um die Vorbeugung von Finanz-Skandalen geht und nicht darum, unliebsame KollegInnen loszuwerden, weil sie sich vielleicht nicht an die sogenannten “Compliance-Richtlinien” halten, wären folgende Maßstäbe anzulegen:

  • Beschränkung der Melde-Möglichkeit auf Themen, die tatsächlich etwas mit den Finanzen des Unternehmens zu tun haben und über Bagatellbeträge hinausgehen
  • Whistle-Blowing muss auf freiwilliger Basis erfolgen und darf nicht zu einer Anzeigepflicht mutieren
  • Whistle-Blowing-Hotlines müssen immer mit einer Betriebsvereinbarung geregelt werden
  • der Personenkreis, der angezeigt werden kann, muss eingeschränkt werden auf jene, die tatsächlich Zugang zu finanzrelevanten Informationen haben und die Möglichkeit, sich illegal aus der Unternehmenskasse zu bedienen; zwischen gleichgestellten mittleren und einfachen Angestellten darf es kein Whistle-Blowing geben
  • das Prozedere, wie mit den Informationen zu verfahren ist und welche Folgen eine Meldung bei der Hotline hat, ist im Vorhinein festzulegen, insbesondere die Löschung der Daten muss sichergetellt werden, nachdem sie sich entweder als unrichtig herausgestellt haben oder an die zuständigen Gerichte übermittelt wurden
  • Verpflichtung der Ansprechstelle zur Verschwiegenheit und dazu, die Informationen nur unter bestimmten Bedingungen und nur an die tatsächlich Beteiligten bzw. allfällig zuständige Gerichte weiterzugeben, sowie eine Garantie ihrer Unabhängigkeit
  • ein Schutz der Whistle-Blower (also der HinweisgeberInnen) vor Benachteiligung durch die gegebenen Informationen, Bossing, Verletzung oder gar Entlassung
  • nur in Ausnahmefällen dürfen die Hinweise anonym erfolgen

Wenn das alles passt, dann spricht wenig gegen eine Hotline, bei der die Beschäftigten illegales Verhalten ihrer Vorgesetzten melden können.

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