Die EU-Urheberrechtsreform

Quelle: Bilderbox

Was Uploadfilter und Linksteuer mit dem freien Internet zu tun haben

Untätigkeit kann man den EU-Institutionen im Hinblick auf datenschutzrelevante Themen wirklich nicht vorwerfen: Erst Anfang September stimmte das EU-Parlament für ein neues europäisches Urheberrecht, durch welches das Internet nachhaltig verändert werden könnte.

Worum geht es?

Schon seit längerem wird auf EU-Ebene eine neue Richtlinie zur Reform des Urheberrechts für Internetinhalte verhandelt. Schon in der Vergangenheit war ein Entwurf der Kommission vom Parlament abgelehnt worden. Am 12. September wurde schließlich ein neuer Anlauf unternehmen – und der Entwurf tatsächlich vom EU-Parlament angenommen.

Inhaltlich umstritten waren im Vorfeld insbesondere die im Entwurf enthaltenen „Uploadfilter“ und die „Linksteuer“. Bei den Regelungen zu „Uploadfiltern“ geht es wesentlich darum, dass Internetplattformen, die hauptsächlich von jenen Inhalten leben, die von den NutzerInnen zur Verfügung gestellt werden, also etwa Youtube oder Facebook, diese Inhalte künftig auf mögliche Urheberrechtsverletzungen überprüfen müssen. Aufgrund der riesigen Datenmengen, die auf derartige Plattformen hochgeladen werden, können Überprüfungen in sinnvoller Weise jedoch nur maschinell erfolgen – eben mittels bestimmter „Filter“, die die hochgeladenen Inhalte scannen und gegebenenfalls sperren. Schon bisher werden solche Filter auf vielen Plattformen eingesetzt, sind jedoch immer wieder auch Ziel von Kritik. So scheinen die Filter nicht immer treffsicher zu sein und zum Teil auch Inhalte zu blocken, die gar nicht gegen Rechte verstoßen. Befürchtet wird, dass die eingesetzten Filter auch künftig etwa Satire oder bloße Zitate nicht als solche erkennen würden. Auch Plattformen, die Informationen frei zugänglich machen, etwa die Online-Enzyklopädie Wikipedia, könnten von den geplanten rechtlichen Rahmenbedingungen betroffen sein.

Mit der „Linksteuer“ soll hingegen ein EU-weites Leistungsschutzrecht etabliert werden. So soll künftig verhindert werden, dass Artikel im Internet ohne Zustimmung des/der RechteinhaberIn reproduziert werden. Diese Maßnahme richtet sich insbesondere gegen Dienste wie Google News, die systematisch die Inhalte unterschiedlicher Medienplattformen überblicksartig zusammenstellen. So sollen künftig nur noch einzelne Worte aus den entsprechenden Beiträgen in den Links wiedergegeben werden dürfen.

Lob und Kritik

In der öffentlichen Debatte gibt es bislang sehr unterschiedliche Stimmen zum Richtlinienentwurf. Unterstützt wird der Vorstoß insbesondere von Verlagen und traditionellen Medienunternehmen, die in Brüssel offenbar stark für die neuen Regelungen lobbyierten. Doch auch eine lange Liste bekannter MusikerInnen, auch aus Österreich, setzte sich für das neue Urheberrecht ein. Betont wurde dabei, dass auch Künstler und Kreative Anspruch auf den Schutz ihrer Rechte hätten – auch im Internet.

Der deutsche CDU-Politiker und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Axel Voss gilt als prominenter Fürsprecher neuer urheberrechtlicher Regelungen in Bezug auf Internetinhalte und trat im Zusammenhang mit dem erneuerten Entwurf der EU-Kommission für eine EU-Urheberrechts-Richtlinie als Berichterstatter auf. Voss freute sich über den Beschluss des Parlaments, konnte anschließend jedoch zunächst gar nicht genau sagen, welche inhaltlichen Punkte nun beschlossen worden waren – bei hunderten Abänderungsanträgen jedoch kaum verwunderlich.

Datenschutz-NGOs wiederum kritisieren die gesetzgeberischen Pläne vehement und sehen die Grundlagen des freien Internets in Gefahr. So könnten die vorgesehen Uploadfilter zur Durchsetzung von Zensurmaßnahmen dienen und die Meinungsfreiheit im Internet einschränken. Die NGO epicenter.works spricht gar von einer „katastrophalen Weichenstellung“ und sieht die geplanten Regelungen als nicht mit den Grundrechten vereinbar an. Die Regelungen würden hauptsächlich die Interessen großer Internetkonzerne wie Google stärken, die ihre Marktmacht künftig noch intensiver ausspielen könnten. Stattdessen wird eine „ausgewogene Lösung“ gefordert, die sowohl auf die Bedürfnisse von KünstlerInnen und RechteinhaberInnen Rücksicht nimmt, als auch das Internet als offene Plattform erhält.

Wie geht es nun weiter?

Der nun erfolgte Beschluss des EU-Parlaments bedeutet lediglich, dass nun der sogenannte „Trilog“ startet. Parlament, Kommission und Rat verhandeln also zu dritt über die Inhalte der neuen Richtlinie, bevor der gesamte Text nochmals dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Bis das neue EU-Urheberrecht wirklich in Kraft tritt, kann es also noch dauern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

81 − 75 =