Betriebsrät*innen sind „Seismografen in Echtzeit“

Quelle: Vera Kalchgruber (CC)

Arbeitswelt 4.0 wird von Arbeitswelt 4.1 ausgebremst: Das ist einer der Nenner, auf den sich die Debatte um Digitalisierung bringen lässt, die am Dienstag Thema einer Fachtagung in Wien gewesen ist.

Aufgegliedert in Expert*innen*beiträge und Workshops war der Nachmittag gespickt mit Erlebnissen aus der Praxis und damit bunter und abwechslungsreicher als der Titel auf den ersten Blick vermuten ließe: „Wege zur mitbestimmten Digitalisierung: Gestaltungsoptionen für Betriebsräte“.

Der Weg zur Digitalisierung führt unweigerlich beim Datenschutz vorbei. Etwa dann, wenn ein Betriebsrat im Workshop „ortsunabhängiges Arbeiten“ berichtet, dass in einem ersten Schritt die Einsatzpläne nun elektronisch erstellt und fixiert, im zweiten auch die Leistungen der Betreuungseinrichtung abgerechnet werden, was letztlich auch dazu führt, dass ein Konvolut von Daten über die betreuten Patient*innen entsteht, das in hohem Ausmaß personenbezogen ist.

In der analogen Vergangenheit waren solche Informationen oft disloziert gelagert und nur wenigen zugänglich. Verknüpfungen der Datenbestände waren – wenn überhaupt – aufwendig. Klar, die Digitalisierung bedarf einer exakten, trennscharfen Regelung. Das war auch schon vor Inkrafttreten der DSGVO so, immerhin gibt es ein Datenschutzgesetz in diesem Land seit 1980.

Aber es geht nicht nur um Datenschutz allein, es geht vor allem darum, dass „Betriebsrät*innen die Seismografen in Echtzeit“ seien, wie dies Agnes Streissler-Führer in ihrem Eingangs-Statement erläuterte. Die stellvertretende Geschäftsführerin der GPA-djp formuliert dabei ein klares Ziel: „Der Mensch muss die Entscheidungshoheit behalten.“

Den diesbezüglichen Status quo haben ExpertInnen der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA), der Universität Wien und der Arbeiterkammer vermessen. Die Arbeitswelt ändert sich, wie sie sich schon in früheren Zeiten immer wieder geändert hat. Allerdings ist da und dort eine bisher nicht beobachtete Beschleunigung festzustellen, deren Auswirkungen in alle Richtungen gehen. So verteile sich die berufliche Kommunikation auf die verschiedensten elektronischen Kanäle (Handy sowieso, Whatsapp, etc), was auch zur Entgrenzung der Arbeit führt.

Wo bleibt Platz für Solidarität?

Philipp Schörpf, einer der drei Studienautor*innen, berichtet auch, dass es dieselben Kommunikationsformen seien, die Home Office erleichtern und vielen monotones und belastendes Pendeln erspare. Aber: Auch das bleibt nicht ohne Kehrseite, denn die Frage ist noch unbeantwortet, welche Konsequenzen die Zersplitterung einer Belegschaft auf viele Standorte hat. Wo bleibt da noch Platz für Solidarität, wo die Fläche, auf der sie entstehen und gedeihen kann? Dieses Rad wird um eine Umdrehung weitergedreht, wenn niemand mehr einen fixen Arbeitsplatz bekommt, lediglich noch einer „homebase“ zugeordnet ist und schauen muss, wo ein Platzerl frei ist.

In dem Workshop „Digitalisierung als Treiber von Umstrukturierungen“ wurde offenbart, dass der Zug derzeit nahezu ungebremst in Richtung Auslagerung geht. Diese Entwicklung ist zwar nicht neu, vollzieht sich aber immer schneller. Niemand will Fragen hören, ob die Buchungen der Billig-Firma im tschechisch-deutschen Grenzgebiet auch unter Einrechnung der Reklamationen günstiger sei. Es genügt, wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Personalkosten“ ein kleinerer Betrag eingetragen ist als im Jahr zuvor.

Im Workshop „Künstliche Intelligenz, Algorithmen und Big Data“ berichteten die teilnehmenden Betriebsrät*innen über die Entscheidungsmacht von Algorithmen. Ob nun Kreditwürdigkeit oder Lohnerhöhung, der Algorithmus verhindert Bevorteilung Einzelner, lässt aber in einem Grenzfall auch keine (vielleicht berechtigten) Ausnahmen zu.

Glattes Parkett für Manager*innen

Es ist kein „Stein der Weisen“, aber doch so etwas Ähnliches wie ein „Rettungsanker“: die Broschüre „Arbeitswelt 4.1“, die von einer Arbeitsgruppe des „Beirats für Arbeit und Technik“ (BAT) in der GPA-djp erstellt worden ist. Hier finden sich nicht nur viele Ausprägungen dessen, was gerne mit dem Begriff „Arbeitswelt 4.0“ durch die Diskussionen geschleudert wird, sondern es wird auch skizziert wie man bei den (Fehl-)Entwicklungen dagegen halten kann.

Die Auflistung ganz konkreter Fragen ermutigt, sich auf das Parkett zu begeben, das – Hartnäckigkeit vorausgesetzt – sich sehr rasch als vor allem glatt für das Management herausstellt; dann nämlich, wenn sie auf einfache Fragen keine belastbaren Antworten finden und selbst erstmal die IT-Expert*innen befragen müssen. Fragen zu stellen und sich alles genau erklären zu lassen, gehört wohl zu den besten Tipps. Denn ohne das datenverarbeitende System zu verstehen, können dessen positive wie auch negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer*innen nicht abgeschätzt werden. Und genau darum geht es!

Klar und deutlich wird das anhand eines Beispiels aus dem Workshop „Zusammenarbeit und Kontrolle“. Für Monteur*innen, die in ganz Österreich unterwegs sind, hat Digitalisierung, Vernetzung der Dienstautos und elektronischer Devices so manche Erleichterung gebracht. Aber auch Fallstricke aufgestellt: Wer ein Tempolimit übersieht und dann vom Vorgesetzten, der mit dem Erlagschein für das Strafmandat wachelt, zur Rede gestellt und damit konfrontiert wird, dass man abseits vom direkten Weg zum Kunden unterwegs gewesen sei, lernt die Kehrseite der Digitalisierung kennen. Der engagierte Betriebsrat hält dagegen: „Zweckwidrige Verknüpfung von Daten, Verstoß gegen die DSGVO!“ Das könnte teuer werden, und wird deshalb abgestellt.

„Revolutionärer Schutt“

Ja, das ist zweifelsohne ein Beispiel der Digitalisierung. Ja, auch eines des Datenschutzes. Vor allem aber ist es ein Beispiel für das Essentielle: Betriebsrät*innen, die sich kundig machen, sich mit Hilfe der Angebote der GPA-djp schulen und dann mit Entschlossenheit ein Problem konkret identifizieren und entschlossen angehen. Digitalisierung und „Arbeitswelt 4.0“ ändert an diesem Erfolgsrezept nichts!

Silvia Hruška-Frank, Juristin und stellvertretende Leiterin der Abteilung für Sozialpolitik in der AK, knüpft daran an, indem sie in der Abschluss-Diskussion an eines der wirksamsten Werkzeuge für betriebsrätliche Arbeit erinnert: an das Arbeitsverfassungsgesetz. Das gibt immer noch viel her, auch das mehr als 200 Jahre alte Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) darf man hier vor den Vorhang holen. Die rechtliche Verankerung des Betriebsrats gibt es schon 100 Jahre. Nicht zuletzt deshalb qualifizieren Verfechter*innen einer zügellosen Digitalisierung die Vertretungen der Arbeitnehmer*innen als „revolutionären Schutt“ ab. Die Realität ist eine andere: Betriebsrät*innen sind angesichts der Digitalisierung aktueller und geforderte denn je; ihr beherztes Einschreiten ebenso.

Verfasst von Michael Lohmeyer und Vera Kalchgruber

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