EU-Ministerrat veröffentlicht Entwurf zur Datenschutz-Grundverordnung

Innenministerium

 Österreichischer Justizminister stimmt dagegen

Am 11. Juni 2015 fand ein von europäischen DatenschützerInnen lang erwartetes Ereignis statt; der Ministerrat gab seinen gemeinsam erzielten Vorschlag zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung bekannt. Österreich und Slowenien stimmten nicht zu. Immer wieder war der Termin für die Fertigstellung verschoben worden, weil die Ministerinnen der Mitgliedstaaten sich nicht einigen konnten. Die Europäischen ParlamentariereInnen hatten es bereits am 12. März 2014 geschafft, ihren Vorschlag zum Kommissionsentwurf zu beschließen – wie in diesem Blog berichtet.

Der Ratsentwurf geht in einigen Punkten hinter die vom Parlament erzielten Fortschritte zurück. So ist beispielsweise der Artikel zum Arbeitnehmerinnen-Datenschutz deutlich abgespeckt, enthält keine Verbote mehr für heimliche Überwachung oder Blacklisting, geschweige denn ein Mitsprachegebot für die betriebliche Interessensvertretung. Für die Arbeitnehmerinnen wäre das wenig zielführend um ihre Privatsphäre am Arbeitsplatz besser zu schützen. Einzig positiv zu bewerten ist in diesem Zusammenhang, dass der Ratsvorschlag explizit die Möglichkeit schaffen würde, auf nationaler Ebene innerhalb der Kollektivverträge noch spezielle Regelungen einzuführen.

Auch beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wie er vom ÖGB gefordert wurde, ist aus dem Ratsvorschlag kein Fortschritt zu entnehmen. Es sind keine Einsatzzeiten festgelegt, keine Mindestanforderungen an Ausbildung und Ressourcen und die Berichtspflichten an den Betriebsrat, wie sie das Europäische Parlament vorgeschlagen hat, sind auch nicht enthalten.

Justizminister Brandstätter erklärte seine Ablehnung des Entwurfes auch damit, dass er “eine gewisse Spannung wenn nicht gar einen Widerspruch” zur Europäischen Grundrechtecharta und der Menschenrechtskonvention sehe.

Was das Positive daran ist: die ursprünglich für Juni 2014 (sic!!) angekündigten Trilog-VerhandlerInnen aus EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Ministerrat können nun in die erste Runde treten, was auch Joe Weidenholzer begrüßt.

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