Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland wirft die Neuordnung des europäischen Datenschutzes offenbar ihre Schatten voraus. In Deutschland wird der nächste Anlauf zu einem eigenen Beschäftigtendatenschutzgesetz unternommen. Besonders bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll sich im Nachbarland viel ändern – geht es nach dem Willen der Koalitionspartner.
Ginge es nach dem Willen des deutschen Gewerkschaftsbundes und der Oppositionsparteien SPD und Linke würde dieses Gesetz so nicht in Kraft treten, da es eine massive Verschlechterung im ArbeitnehmerInnen-Datenschutz mit sich bringen würde, wie der Beitrag im ARD zeigt.
Einige Eckpunkte des Vorhabens:
- wer heimlich in Sozialräumen filmt, muss hohe Bußgelder zahlen
- wer Daten von BewerberInnen in Sozialen Netzerken ausforscht, handelt illegal
- das Gesetz kann durch Betriebsvereinbarung (oder Einzelzustimmung) verbessert werden.
(und das wars dann schon mit dem “alle guten Dinge sind drei”)
- wer im Call Center arbeitet, kann sich der permanenten Überwachung und Aufzeichnung nicht entziehen
- wer offen per Video überwacht wird, muss sich daran gewöhnen
- wer in einem Konzern arbeitet, muss sich mit dem Gedanken anfreunden, dass die personenbezogenen Daten herumgereicht werden
- ärztliche Atteste können aus allen möglichen Gründen verlangt werden – unter anderem auch bei Jobwechsel innerhalb des Betriebes
Insgesamt betrachtet also eine wenig erfreuliche Entwicklung, die durch den Einspruch des DGB bislang aber nicht abgeändert werden konnten.
besser kein Gesetz, als dieses Gesetz
lautet daher das Motto des DGB.
In Österreich sind wir so betrachtet also besser dran – alles nur eine Frage der Perspektive…