psychische Belastungen am Arbeitsplatz

ja wo gibts denn so was?

Die Sozialpartner haben sich geeinigt. Mit 2013 soll das novellierte ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASCHG) in Kraft treten. Jetzt haben wir es amtlich, dass es psychische Belastungen am Arbeitsplatz gibt und dass etwas gegen sie unternommen werden muss.

In Studien wurde ja schon mehrmals ein Zusammenhang zwischen psychischen Belastungen und Arbeitsdruck mit steigenden Pensionsanträgen (32% der Neuzugänge bleiben aufgrund psychischer Erkrankungen dem aktiven Arbeitsmarkt fern) und Krankenständen hergestellt. Auch internationale Forschungsergebnisse aus Deutschland oder Großbritannien sehen eine zunehmende psychische Belastung der ArbeitnehmerInnen. Im deutschen Fernsehen wird psychische Belastung durch permanente Erreichbarkeit heiß diskutiert.

Nun hat der Gesetzgeber im ASCHG nachgebessert. Bei der Evaluierung der Gefahren im Rahmen der jährlichen Präventionszeiten ist jetzt explizit die psychische Belastung zu evaluieren – und Gegenmaßnahmen sind vorzuschlagen. „Psychische Belastungen müssen erhoben werden.“ freut sich daher die ÖGB-Expertin für den ArbeitnehehmerInnenschutz, Ingrid Reifinger. Die ArbeitsinspektorInnen können Unterlagen verlangen, ob diese Evaluierungen tatsächlich stattgefunden haben und welche Maßnahmen ergriffen wurden.

Die Novelle bringt außerdem Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als fixe Größe in die Betriebe. Sie sind bei der systematischen Erfassung von psychischen Belastungen durch die Arbeit hinzuzuziehen.

Psychische Belastungen entstehen beispielsweise bei mangelhaften Arbeitsmitteln (die z.B. zu extrem langsamen Internet-Verbindungen führen), bei fehlenden Informationen und mangelnder Kommunikation, bei zu geringem Entscheidungsspielraum und Monotonie in der Arbeitsgestaltung, aber auch ein Verhindern von Weiterbildungsmöglichkeiten und Trainings kann psychisch belastend wirken. Permanente Erreichbarkeit ist ebenfalls ein wesentlicher Stressor im Arbeitsleben. Handys, Laptops und andere mobile „Erreichbarkeitsförderer“ sowie „Vertrauensarbeitszeit“ und All-In-Verträge (um nur die häufigsten zu nennen) fördern das Verschwimmen von Arbeitszeit und Freizeit und damit das Verschwinden von deklarierten Ruhephasen.

 Unter dem Titel „Tipps für ihre Gesundheit“ hat die Arbeiterkammer Oberöstereich plakativ zusammengefasst, wie eine solche Evalierung aussehen könnte. Konkrete Hilfestellungen zur Evaluierung psychischer Belastungen gibt’s von der Arbeiterkammer Oberösterreich auch;  auf welche Merkmale dabei besonders zu schauen ist und welche Fragen weiterhelfen können. Ab 2013 gibt es nun auch die gesetzliche Verpflichtung, psychische Belastungen zu evaluieren und Maßnahmen dagegen  zu ergreifen.

 

2 Kommentare:

  1. Hallo! Eine spezielle Infoseite zur ASchG-Novelle gibt es via http://evaluierung-psychischer-belastungen.at :-)

  2. Wie Sie in Ihrem Artikel richtig schreiben, war eine der Intentionen bei der Novellierung des ASchG, Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als fixe Größe in die Betriebe zu bringen. Wie eine aktuelle Studie zeigt – abrufbar unter http://www.iepb.at – hat nicht nur drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht einmal die Hälfte der KMUs die Evaluierung durchgeführt. Es gibt darüber hinaus eine starke Tendenz, diese „betriebsintern“, also etwa durch den Firmenchef selbst oder HR-Verantwortliche umzusetzen, also ohne jenes psychosoziale Know-How, das zur korrekten Erfassung psychischer Arbeitsbelastungen und für wirkungsvolle Maßnahmen unverzichtbar ist. Es wäre bedauerlich, wenn eine sehr sinnvolle Maßnahme zum Schutz der psychischen Gesundheit der Beschäftigten zum „Alibi“ verkommen würde.

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