Konzernprivileg kommt früher als erwartet

neuerlich Änderungen bei den Standardanwendungen geplant

Eine sogenannte Standardanwendung legt fest, welche Daten für welche Zwecke von welchen Personen verwendet werden dürfen, ohne dass diese Datenanwendung im Datenverarbeitungsregister gemeldet werden muss. Sie wird vom Bundeskanzler per Verordnung erlassen. Sie erleichtert damit den Unternehmen die Verwendung bestimmter Daten (z.B. Videoüberwachung beim Juwelier oder Personalverwaltung im privatrechtlichen Unternehmen), weil sie nicht mehr extra gemeldet oder genehmigt werden müssen. Zugleich wird es dadurch für die Betroffenen schwieriger nachzuvollziehen, welche ihrer Daten wozu verarbeitet werden, weil sie ja keinen Zugang mehr über das Melderegister haben.

Erst kürzlich konnten Datenschutz-Interessierte feststellen, dass die Standardanwendung für privatrechtliche Dienstverhältnisse ausgeweitet wurde.

und jetzt is scho wieder was passiert

Es soll eine neue Standardanwendung (SA033 A-D) geschaffen werden, die es konzernintern ermöglicht

  • Kontaktdatenbanken,
  • Termindatenbanken,
  • Karrieredatenbanken,
  • Datenbanken zur Verrechnung von Boni und Beteiligungen sowie
  • die technische Unterstützung

zu betreiben, ohne diese im Datenverarbeitungsregister melden zu müssen und ohne dass die Datenschutzkommission diese Datenbanken genehmigen muss. Das bedeutet die Einführung eines Konzernprivilegs. Bisher konnten wir immer in der Beratung sagen : “Das österreichische Datenschutzgesetz kennt keine Bevorzugung von Konzernen.”

Eigentlich habe wir erst mit In-Kraft-Treten der neuen EU-Verordnung mit diesem Schlag gerechnet und noch Hoffnungen in das EU-Parlament gesetzt, dass das Konzernprivileg abgeschwächt wird. Doch im Bundeskanzleramt ist man schneller als gedacht.

Da drängen sich den ArbeitnehmerInnen-DatenschützerInnen einige Fragen auf:

Wer hat das bestellt? Woher kommt es, dass es allein für die Wirtschaftskammer Österreich 5 (in Worten: fünf) Standardanwendungen gibt und für Gewerkschaften, geschweige denn den Betriebsrat keine einzige? Die Antworten richten sie bitte an Dr. Datenschutz. Die GewinnerInnen werden nicht verständigt und bekommen auch keinen Preis (Datenschutzgründe).

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