“schön sprechen” ist die Devise
auch auf facebook und auch für BetriebsrätInnen
Erstmals hat ein Oberlandesgericht ein Urteil bezüglich Verwendung von Social Media gefällt. Die Beschimpfungung der Geschäftsführung auf facebook kam einem Betriebsrat teuer zu stehen. Darum merke: das “A***”-Wort hat auf der Pinwand nichts verloren – und an anderen öffentlichen und halböffentlichen Plätzen auch nicht.
Worum gehts: ein Betriebsrat stellt das Photo seiner Ehrung auf sein facebook-Profil. Ein anderer Betriebsrat “bemitleidet” ihn, weil er auf dem Photo von lauter “roten Socken” (sprich: Mitgliedern der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen) umgeben ist. Der geehrte Betriebsrat mahnt zur Höflichkeit. Der postende Betriebsrat kommt erst richtig in Fahrt und verwendet dabei das “A***”-Wort. Die Geschäftsführung entlässt ihn. Das Arbeits- und Sozialgericht bestätigt, dass diese Entlassung gerechtfertigt war. Selbst das Oberlandesgericht Linz folgte diesem Urteil, wie der Standard berichtet. Bleibt noch abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof entscheiden wird.
In der Urteilsbegründung wird die Beschimpfung als “grob beleidigend” und “erhebliche Ehrverletzung” gewertet, auch wenn der Schreiber (laut der Zeitung “Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis“) dachte:
der Kreis der Freunde des Zeugen HH aus dem ‘blauen Bereich’ werde seine Äußerungen als ‘eher lustig oder witzig’ empfinden.
Vielleicht haben die das eh witzig gefunden, aber das Gericht jedenfalls nicht. Der Entlassene Betriebsrat rechtfertigte sich, dass er die Geschäftsführung nicht persönlich kenne und daher auch nicht persönlich gemeint hätte. Aber auch wenn das Betriebsratsmitglied die Geschäftsführung nicht persönlich kenne und auch nicht direkt mit ihm verhandle, könne das kein Freibrief für Beleidigungen sein, begründete das Gericht sein Urteil. Letztendlich kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat nicht mehr zu erwarten sei, was dann letztendlich auch die Entlassung rechtfertige.
Keine persönlichen Beleidigungen – das ist mit der freien Meinungsäußerung nicht gemeint.
Don’t fight against men in red tight.