Sammelklage gegen Facebook

142090_Richterhammer_eines_Richters_bei_GerichtDer Initiator von „Europe versus Facebook“ Max Schrems, hat Anfang August beim zuständigen Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eine umfangreiche Klage gegen die irische Tochter („Facebook Ireland Ltd“) des us-amerikanischen Unternehmens eingebracht. Parallel dazu erging ein Aufruf an die Facebook-UserInnen sich der Klage anzuschließen, um dieser mehr Gewicht zu verleihen und den öffentlichen Druck auf Facebook zu verstärken. Das Ergebnis ist beachtlich: 25.000 Facebook-NutzerInnen aus über 100 Ländern haben ihre Ansprüche im Rahmen der Sammelklage abgetreten, weitere 35.000 sind für den Fall einer weiteren Klagausdehnung registriert. Diese Klage hat sich somit zur größten Datenschutz-Sammelklage in Europa entwickelt.

Ziel, Konzeption und Inhalt der Klage

Schrems sieht das Ziel der Klage darin, „dass Facebook im Bereich Datenschutz endlich rechtskonform agiert.“ Um Facebook stärker unter Druck zu setzen, ist die gegenständliche Klage als „Sammelklage österreichischer Prägung“ konzipiert. Das bedeutet, dass sich die TeilnehmerInnen im Unterscheid zum anglo-amerikanischen Rechtssystem aktiv melden und ihre Ansprüche an den/die KlägerIn abtreten müssen. Somit bleibt das Verfahren juristisch gesehen ein Zweiparteienverfahren, wirtschaftlich hat dies jedoch den Effekt einer Sammelklage.

Mit der Klage werden zum einen datenschutzrechtliche Unterlassungsansprüche und zum anderen auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Die wichtigsten Punkte sind: Facebook verwendet US-Datenschutzbestimmungen die in der EU ungültig sind; Facebook sammelt Daten von UserInnen ohne dass diese der Datenverwendung wirksam zugestimmt haben; Facebook leitet Daten im Zuge des Überwachungsprogrammes „PRISM“ an die NSA weiter; Facebook benützt „Big Data-Anwendungen“, dh es werden Daten aus zahlreichen Quellen verknüpft, obwohl der/die NutzerIn diese Daten nie geteilt hat; Es werden unberechtigt NutzerInnendaten an externe Anwendungen (zB Apps) weitergegeben;

Als Schadenersatzforderung wurde ein Betrag von € 500 je NutzerIn festgelegt. Schrems dazu: „Wir klagen nur eine kleine Summe, will es uns vor allem um ordentlichen Datenschutz geht, aber bei vielen Tausend Teilnehmern würden wir eine Summe erreichen, die Facebook spürt.“ Die Klage selbst ist nicht auf Profit ausgerichtet, im Falle des Obsiegens werden die erlangten Ansprüche abzüglich der Kosten und des Anteils des Prozessfinanzierers – der auch das Klagsrisiko trägt – an die TeilnehmerInnen ausgeschüttet.

Verfahren vor der irischen Datenschutzbehörde

Europe vs Facebook ist unter anderem dadurch bekannt geworden, dass Schrems gegen Facebook mehrere Verfahren vor der irischen Datenschutzbehörde (DSB) angestrengt hat. Auf Grund dieser Beschwerde(n) musste Facebook gewisse Daten löschen und vor allem die Gesichtserkennung weltweit ausschalten. Diese Verfahren laufen allerdings nun schon seit knapp drei Jahren, und es ist kein Ende in Sicht. Schrems möchte durch die dargestellte Klage nun den Schwerpunkt der Aktivitäten gegen Facebook nach Österreich verlegen, da im Zuge der laufenden Verfahren klar wurde, „dass die irische Behörde kein Interesse hat, substanzielle Änderungen durchzusetzen.“

Wie geht es nun weiter?

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Klage zugelassen und der Beklagten Facebook Ireland Ltd Ende August einen Auftrag zur Klagebeantwortung erteilt. Dafür hat Facebook nun vier Wochen Zeit. Wenn Facebook innerhalb der Frist nicht reagiert, wäre vom Gericht ein Versäumungsurteil zu fällen, mit dem die Ansprüche des Klägers für erwiesen gelten. Bringt Facebook fristgerecht eine Klagebeantwortung ein, so kommt es zu einem ordentlichen Verfahren, dh es ist ein Termin bei Gericht anzusetzen. Im Falle eines Erfolges der Sammelklage könnte das österreichische Urteil in Irland direkt durchgesetzt bzw vollstreckt werden, es wäre dort auch nicht mehr anfechtbar.

Ich werde die Entwicklung des Prozesses weiter verfolgen und darüber zeitgerecht im blog berichten. Ich möchte diesen Beitrag mit einem Zitat von Max Schrems beenden, das meines Erachtens die Bedeutung der Klage gegen Facebook Irland auf den Punkt bringt:

„Wir beschweren uns in Europa gerne lautstark über Datenschutzprobleme, nun wird es aber auch mal Zeit seine Rechte durchzusetzen. Im Rahmen dieser Sammelklage kann auch der/die Einzelne einen Beitrag dazu leisten.“

Dass viele zu solch einem Beitrag bereit sind, geht aus der Zahl jener NutzerInnen, welche ihre Ansprüche im Rahmen der Klage abgetreten haben, eindrucksvoll hervor.

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