Der Fußballplatz, das Stadion, die Tribüne wird wohl von den meisten Menschen als Ort der Privatsphäre gesehen. Du triffst dich in deiner Freizeit mit Freundinnen, Bekannten und Familie, singst und/oder grölst vielleicht und erlebst – je nach Spielverlauf – Gefühls-Auf-und-Ab. Beruflich sind dort zwar auch jede Menge Menschen am Werk – es schaut sich jemand dein Ticket an und dir in den Rucksack, verkauft dir etwas zu trinken, putzt hinter dir die Toilette und last but not least arbeiten da die FußballerInnen, TrainerInnen, SanitäterInnen – doch wird diesen ArbeitnehmerInnen eher wenig Aufmerksamkeit zuteil.
Man könnte davon ausgehen, dass im öffentlichen Raum “Fußball-Stadion” die Privatsphäre geschützt, das Recht auf freie Meinungsäußerung intakt und das auf Versammlungsfreiheit gegeben ist. Bei dieser Privatangelegenheit Fußball wird allerdings immer mehr Überwachungstechnik eingesetzt, die dazu führt, dass diese Grundrechte immer weiter untergraben werden.
Beispiel EM 2012: Das Fußballmagazin Ballesterer berichtete, dass Polen ein besonderes neues Personenerkennungs-System einsetzen möchte: “Ein Verdächtiger wird ausgemacht. Sein Gesicht wird gescannt und automatisch mit einer Polizeisuchmaschine abgeglichen, die Ergebnisse werden umgehend den Einsatzkräften vor Ort zugespielt. Dazu werden soziale Netzwerke nach Informationen über die Person durchsucht. So oder so ähnlich hat sich die EU die Funktionen des Sicherheitsprogramms INDECT vorgestellt.”
Beispiel Fußball-Fan-Datenbanken: Namenslisten mit besonders unter Beobachtung stehenden Fußball-Fans (inklusive deren Bekannten) sind seit 2006 bekannt. Sie werden für verschiedene deutsche Vereine (zB St. Pauli und HSV ) von der Polizei zur Vorbeugung/Verhinderung von Gewalttaten im Zusammenhang mit Fußballspielen geführt. Schätzungsweise sind 4.000 Menschen darin erfasst – Genaues ist unbekannt, weil das Recht auf Auskunft nicht eingehalten wird. Mittlerweile wurden diese Daten aufgrund von Beschwerden von Fan-Rechtsanwälten und dem Einschreiten des Hamburger Datenschutzbeauftragten gelöscht – wer sich tatsächlich darauf befand wird also für immer im Dunkel der Geschichte bleiben.
Beispiel Bezahl-Chip: in zahlreichen Stadien der deutschen Erstligisten wird ausschließlich ein digitales Zahlungssystem verwendet, dessen genaue Auswertungsmethoden und -ergebnisse jedoch unklar sind. Klar ist nur, dass die Umsätze in den Stadien angestiegen sind und die nicht eingetauschten Restbeträge den Vereinen ein beachtliches “Körberlgeld” verschaffen. Wer essen/ trinken/ pinkeln möchte, muss sich dieser Karte bedienen. “Lediglich in Paderborn, Hamburg und Freiburg gibt es keine Chipkarten. Stuttgart und Köln haben sie zu Saisonbeginn abgeschafft, Mönchengladbach nach einer Fanumfrage nie eingeführt.” schreibt das Magazin Focus 2015.
Beispiel elektronischer Mitgliedsausweis: 2014 zogen sich türkische Clubs aus Istanbul den Unmut ihrer Fans zu. Es sollten nur mehr zahlende Mitglieder in die Stadien gelassen werden, beschrieb ein Fan-Aktivist im Interview mit dem Ballester die Situation: “Um Tageskarten oder ein Saisonabo zu kaufen, wirst du gezwungen, Kunde bei der Aktifbank zu werden. Dann fallen schon einmal die ersten Gebühren an: Für den Erwerb der Karte und für jedes einzelne Spiel.” Welche Daten genau auf der Karte gespeichert werden sollten, wurde deren BesitzerInnen nicht verraten.
Dass Eintrittskarten nur gegen ausführlichen Bekanntgabe personenbezogener Daten verkauft werden, ist allerdings kein neues Phänomen; bereits bei der WM 2008 kam es in Deutschland zu Kritik an ebenjener FIFA-Strategie, die gegen Hooliganismus und Schwarzmarkt-Handel helfen solle. Name, Adresse, Geburtsdatum und Ausweisnummer mussten jedenfalls zur Verfügung gestellt werden, wollte man per Los als zukünftigeR KartenbesitzerIn gezogen werden. “Zumindest gelang den Datenschützern im Vorfeld der WM ein Teilerfolg im Kampf gegen die Einschränkung der persönlichen Rechte. Die Weitergabe von Namen und Adressen der Kartenkäufer an die WM-Werbepartner wurde den Organisatoren verboten. ” schrieb der ballesterer.
Momentan kommen in französischen EM-Stadien unter dem Motto “Terrorverdacht” intensive Taschen- und Personenkontrollen, Drohnen und Metalldektoren zum Einsatz. Was 2012 in Polen angedacht wurde, dürfte 2016 in Frankreich, als “intelligente Videoanalyse” bezeichnet, im Einsatz sein. Im Arbeitsleben würden da jede Menge betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte schlagend werden.
Es drängt sich die Frage auf, ob Fußball-Fans als “Versuchskaninchen” im “datenschutzrechtlichen Labor-Experiment Stadion” zum Einsatz kommen? Nützlich ist das vor allem für Security-Firmen, die für den technischen und personellen IT-Support sorgen. Dass unsere (Fußball-)Welt dadurch ein geschützterer (Wohlfühl-)Ort wird, darf bezweifelt werden.