bei Hollister ist „Privatsphäre“ ein Fremdwort

WuerfelDr. Datenschutz berichtet aus der Praxis der deutschen KollegInnen

Vier verliert

In der Modekette Hollister gibt es beides: Arbeit und Spiel. Diejenigen Angestellten, die nach Ladenschluss in der Frankfurther Filiale einen Vierer würfeln, müssen vor dem Heimgehen ihre Taschen und Jacken ausleeren.

Immerhin hat der Betriebsrat erreicht, dass nicht alle MitarbeiterInnen täglich diese Durchsuchungs-Prozedur über sich ergehen lassen müssen. Immerhin gibt es einen Betriebsrat in der Frankfurter Filiale. Weder die übrigen 14 deutschen Filialen des zum Modeunternehmen Abercrombie & Fitch gehörenden Labels, noch die drei österreichischen Filialen in Graz (Murpark), Salzburg (Europark) und Wien (Donauzentrum) hatten bislang Betriebsratswahlen.

Karriere mit Lehre? Nicht in dieser Kette!

Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist das Anstellungskriterium für VerkäuferInnen,  bei Hollister „shop-models“ (sic!) genannt, mehr durch Äußerliches als Fachwissen bestimmt. Das äußere Erscheinungsbild von Verkaufspersonal wie LagerarbeiterInnen (sic!), wird in einer strengen Richtlinie, die der Investigativ-blog der Zeitung Welt beschreibt, vorgegeben; maximale Länge und dezente Farbe der Fingernägel, Frisur, Bart (alles ab), Schminke und Kleidung. Letztere muss aus dem eigenen Geschäft stammen und alle drei Monate erneuert werden – vom eigenen Gehalt versteht sich. Zur Abrundung gibts laute Dauerbeschallung, die sich laut FAZ auf zwölf Titel in der Endlosschleife beschränkt und über allem schwebt ein eigens für die Kleidung kreierter, süßlicher Duft.

Da hat ein Betriebsrat große Auswahl, welche Arbeits- und Menschenrechtsverletzung er zuerst vor Gericht bringen möchte.

Der Betriebsrat in Frankfurt hat sich im März die Mitbestimmung bei den Taschenkontrollen erkämpft. Ehemalige MitarbeiterInnen einer anderen deutschen Filiale hatten zuvor wegen der Taschen- und Leibesvisitationen geklagt und erhielten statt gerichtlich zugesprochenem SchadenersatzAbfindungszahlungen, auf die man sich außergerichtlich geeinigt hatte.

Außerdem hat der Betriebsrat die Sache mit der „Arbeitskleidung“ vor das frankfurter Arbeitsgericht gebracht. Obwohl er das Verfahren gewonnen hat, dürfte sich an der Praxis wenig geändert haben.

In Arbeit ist eine Betriebsvereinbarung über Videokameras.

Wir wünschen dem Frankkfurter Betriebsrat und seiner Gewerkschaft ver.di noch viel Ausdauer und Erfolg!!

 

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