Speichern um des Speicherns willen – jetzt auch in Österreich
Die Hauptsache bei der geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetztes ist, dass etwas gespeichert wird. Ob man die vielen schönen Daten aus dieser sogenannten “Vorratsdatenspeicherung” dann tatsächlich sinnvoll einsetzt, steht da nicht im Vordergrund. Geschweige denn die Grundsätze der europäischen Datenschutz-Richtlinie, die da wären Datensparsamkeit, Zweckmäßigkeit oder Transparenz.
Wir speichern alles!
Die EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass alle Verbindungsdaten von Aktivitäten im Internet für mindestens sechs und höchstens 24 Monate aufbewahrt werden. Damit soll terroristischen Anschlägen vorgebeugt werden. Hä? Sind wir jetzt alle Terroristen?
International gesehen, gibt es nur wenige EU-Länder, die sich der Vorratsdatenspeicherung widersetzen. Irland hat sich mit einem so-gut-wie-Alleingang, dem sich nur Slowenien angeschlossen hat, 2006 mit einer Rechtsklage dagegen gewandt. Rumänien hat das Gesetz als verfassungswidrig beurteilt. Schweden hat einen Aufschub um ein Jahr erwirkt.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung steht demnächst auch auf der Tagesordnung des österreichischen Nationalrates. Die ARGE DATEN hat dazu schwerwiegende Bedenken geäußert. Der Datenschutzrat ist laut seiner Stellungnahme mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wenig glücklich. Der SPÖ-Klub findet, dass hier dringend noch einige Verbesserungen eingearbeitet gehören, wie der zuständige Nationalratsabgeordnete Johann Maier ausführt.