Eine neue Standardverordnung des Bundeskanzlers macht Videoüberwachung in bestimmten Bereichen zum Standard. Das heißt, die Videoanlagen müssen nicht mehr bei der Datenschutzkommission gemeldet werden, sondern können ohne größeren Aufwand – husch – in Betrieb genommen werden.
Auf einmal war sie da
Ohne den Entwurf zuvor den ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen vorzulegen, wurde die Verordnung für Banken, Tankstellen, Trafiken und Juweliere (inkl. Antiquitäten- und Kunsthandel, Gold- und Silberschmiede) beschlossen.
Damit erschwert sich der Zugang der BetriebsrätInnen in diesen Geschäften zu den Video-Aufzeichnungen. Das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen wird dadurch auch nicht gerade erleichtert.
Außerdem besteht die Gefahr, dass sich andere Bereiche dem anschließen möchten.
Einen Vorteil hat die Geschichte: die Videoerfassung ist jetzt klar geregelt, die Aufzeichnungen müssen verschlüsselt werden, die Bilder dürfen nur im konkreten Anlassfall angesehen werden und wer die Daten bekommen darf (Polizei, Gerichte u.ä.), ist beschränkt.
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