Wie lange schläft Dornröschen noch?

Quelle: Bilderbox

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ArbeitnehmerInnen-Daten stammen meist aus Kontrollmaßnahmen, sind viel unterwegs, überschreiten mühelos Grenzen und haben noch nicht mal einen Pass. Die EU-Richtlinie zum Datenverkehr schränkt diese grenzenlose Freiheit zwar ein, doch die Praxis sieht leider anders aus, wie an anderer Stelle in diesem Blog bereits erörtert. Daher hat die GPA-djp am 4. und 5. Oktober 2010 ein internationales Austauschtreffen von Gewerkschaften zum Thema europäischer ArbeitnehmerInnen-Datenschutz organisiert. Diskutiert wurde über die praktische Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie auf nationaler Ebene und die Forderungen zum Datenschutz auf EU-Ebene.

Teilgenommen haben DatenschützerInnen aus Deutschland, Finnland, Belgien und Schweden, EurobetriebsrätInnen internationaler Konzerne, eine Vertreterin der Europäischen Angestelltengewerkschaft UNI sowie die ehemalige Leiterin der Datenschutzkommission und Mitglied der EU-Datenschutzgruppe. So konnten wir Informationen aus Ländern erhalten, wo die rechtlichen Regelungen zum ArbeitnehmerInnen-Datenschutz höchst unterschiedlich aussehen.

In Finnland beispielsweise gibt es ein eigenes Gesetz zum Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz. Die Kontrollbehörde für den Datenschutz ist mit denen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gekoppelt und somit gibt es wesentlich größere Ressourcen.

In Schweden haben Betriebsräte das Recht, Datenschutzangelegenheiten für ihre Beschäftigten vor den Datenschutzkontrollbehörden einzuklagen. Das erleichtert den Zugang zum Recht, weil einzelne Betroffene sich dann nicht mehr „in die Auslage“ stellen müssen.

In Belgien sind Datenschutzangelegenheiten explizit in Kollektivverträgen zu regeln.

In Deutschland gibt es die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und ein eigenes Gesetz zum ArbeitnehmerInnen-Datenschutz wird derzeit diskutiert, wie in einem anderen Artikel auf diesem Blog näher erwähnt wird.

Gemeinsam ist allen Staaten, dass Verstöße gegen das Datenschutzgesetz kaum sanktioniert werden (Ausnahme: Deutschland), dass der Datenschutz am Arbeitsplatz kaum explizit vom allgemeinen Datenschutz unterschieden wird (Ausnahme: Finnland) und dass die Sensibilität für mehr Privatsphäre und weniger Kontrolle bei allen Beteiligten eher schwach ausgeprägt ist.

Es wird einige Anstrengung kosten, um Dörnröschen doch noch zu erwecken. Eine davon ist es, bei der Novelle der EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995, die derzeit auf EU-Ebene angedacht wird, kräftig mitzumischen.

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