EU Parlament stimmt für besseren Schutz von Beschäftigten

die Gesetzesinitiative des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) zum Algorithmischen Management am Arbeitsplatz wurde angenommen

CC: Clara Fritsch

Allzu oft passiert es nicht, dass ein Europäischer Gesetzesentwurf vom EU Parlament gestartet wird. In den meisten Fällen geht ein solches Vorhaben von der EU Kommission aus und wird von den Ausschüssen im Parlament dann mit mehr oder weniger zahlreichen “Amendements”, also Änderungsanträgen, angepasst und abgestimmt. Im Fall des algorithmischen Management am Arbeitsplatz hat nun der EMPL eine Gesetzesinitiatve zu algorithmischem Management am Arbeitsplatz ausgearbeitet.

Die am 11. November 2025 im EMPL verabschiedete Initiative gibt den Beschäftigten stärkere Informationsrechte bei KI-Entscheidungen und verpflichtet Arbeitgeber:innen zu Schulungen bei KI-Anwendungen.

wichtige Entscheidungen müssen explizit von Menschen getroffen werden und nicht von Algorithmen

Entscheidungen zu Arbeitszeiteinteilung, Gehalt und dessen Änderung, Einstellung, Beförderung oder Kündigung sowie ähnlich wichtigen Vorgängen müssen gemäß der Initiative des EMPL immer von einem Menschen getroffen werden.

In der letzten Plenarsitzung des Jahres 2025, kurz vor Weihnachten, am 17.Dezember 2025 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit, die Kommission aufgefordert im Sinne der Arbeitnehmer:innen tätig zu werden und ein Gesetz zur Regelung von Algorithmen am Arbeitsplatz zu erarbeiten. 451 Abgeordnete haben entgegen 45 Nein-Stimmen und 153 Enthaltungen klar für eine solche gesetzliche Regelung gestimmt. Vielleicht haben dabei auch die Emails an die Abgeordneten eine Rolle gespielt, die im Zuge einer Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes verschickt wurden.

Wie stellt sich der EMPL den Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten am Arbeitsplatz vor?

  • Datenverarbeitung, die sich auf den emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezieht, wäre demnach verboten.
  • Datenverarbeitung über private Kommunikation oder Geolokalisierung außerhalb der Arbeitszeit würde untersagt werden.
  • Daten die zur Vereinigungsfreiheit und zur kollektiven Interessenvertretung dienen, also Gewerkschaftszugehörigkeit oder Betriebsratstätigkeiten, dürfen von Arbeitgeber:innen explizit nicht verarbeitet werden.

Dieses Thema betrifft sowohl Arbeitgeber als auch 200 Millionen Arbeitnehmer in der EU. Rechte, Sicherheit und Würde von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen strikt respektiert werden. Dies ist ein starkes Signal: Europa kann Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer Verantwortung verbinden. Es kann innovative Unternehmen unterstützen, ohne hohe Standards und den Schutz der Arbeitnehmer zu opfern.

sagt der Berichterstatter aus dem EMPL, Andrzej Buła (EVP, Polen).

Der Vorschlag könnte auch beeinflussen, wie sich Europa auf dem Arbeitsmarkt gegen den massiven Einfluss von Tech-Konzernen wappnet und die Beschäftigten, als EU-eigenes Markenzeichen, besser vor allumfassender (missbräuchlicher) Verwendung ihrer personenbezogenen Daten schützt. Es liegt nun an der EU Kommission in den nächsten drei Monaten einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten.

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