Bring Your Own Device

BYODein Trend nähert sich Österreich

 und die GPA-djp hat dazu einige Infos zusammengestellt

Wie andere technologische Entwicklungen auch, so kommt auch diese aus den USA. ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen bevorzugen zunehmend die Verwendung privater mobiler Geräte wie Smartphones, tablets etc., um Berufliches zu erledigen. Das erspart den Einsatz eines zweiten Geräts – nicht mehr und nicht weniger.

Bislang gibt es – zumindest laut Erfahrungen der GPA-djp-Betriebsberatungen – kaum Betriebsvereinbarungen zu BYOD. Dass es dazu wenig bis keine betrieblichen Regelungen gibt, liegt nur zum Teil an der erst kurzen Lebensdauer von BYOD. Zu einem zumindest ebenso großen Teil liegt es daran, dass das Arbeitverfassungsgesetz ArbeitgeberInnen nicht ermöglicht, die Nutzung des Privateigentums der Beschäftigten zu regeln. Derartige Eingriffe in die Privatsphäre sind nicht vorgesehen – und das soll auch so bleiben.

Gleichzeitig verlangen ArbeitgebeInnen in Zuge der BYOD-Einführung Zugriffsmöglichkeiten auf die Privatgeräte der ArbeitnehmerInnen (zB Updates, Firewalls, Löschungsbefugnis für den Notfall). Damit soll der Sicherheitsstandard gewahrt und unrechtmäßige Zugriffe auf Firmendaten verhindert werden. ArbeitgeberInnen würden schließlich für allfällig entstehenden Schaden haften.

In der Praxis wird BYOD eher praktiziert als geregelt. Unternehmen und Beschäftigte legen sich ihre jeweils eigenen Umgangsweisen zurecht, ohne näher über Folgen oder Vor- und Nachteile nachzudenken.

die Palette der verschiedenen BYOD-Anwendungen ist bunt

Vom toalen Verbot bis hin zum “macht wie ihr wollt” reichen die betrieblichen Übungen. Schnell unteschreibt eine Mitarbeiterin ihre Zustimmung zur Fernlöschung “im Notfall” damit ihr über das – gegenüber dem Firmanhandy modernere und potentere – Privat-Smartphone auch einen Zugriff auf Firmendaten ermöglicht wird. In einem anderen Betrieb erhalten die KollegInnen “Mieten” dafür, dass sie sich eigenverantwortlich darum kümmern, dass ihre Handys immer funktionsbereit und auf dem neuesten (Sicherheits-)Stand sind.

BYOD ist auch ein Geschäft

“Verkauft” wird die Strategie gerne als Kostenersparnis. Wird BYOD jedoch nach allen Regeln der Kunst eingeführt, bedeutet dies im besten Fall Kostenneutralität (laut dem Beratungsunternehmen Deloitte). Qualifizierte MitarbeiterInnenbefragungen, ein Mobile-Device-Management und die Unterstützung der firmeninternen IT-Abteilung für die privaten Geräte sind nicht gratis zu haben.

Der Markt für unternehmensinterne Software zur Erleichterung von BYOD ist derzeit stark im steigen. Systeme, die zwischen privaten und beruflichen Daten auf den Smartphones trennen, die sichere Containerlösungen anbieten oder die sogenannte “thin clients” in der Cloud anbieten, werden zunehmend programmiert und verkauft. Welche Variante für den Betrieb die passendste ist, wird der/die ArbeitgeberIn gemeinsam mit den IT-Fachkräften herausfinden müssen. Wie die innerbetriebliche Handhabung konkret aussieht wird der/die ArbeitgeberIn mit dem Betriebrat vereinbaren müssen.

Weitere Anregungen, Hilfestellungen und Hintergrundinfos finden sich in der neuen Broschüre der GPA-djp. Erhältlich für Mitglieder im Service-Center .

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