Ein Blick über den nördlichen Tellerrand – Datenschutz in Deutschland
In Deutschland wird heute im Bundeskabinett über ein Gesetz beraten, das verschiedene Formen der Kontrolle von ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz regeln soll. Vidoeüberwachung darf nicht geheim und nicht in Räumen mit Privatsphäre durchgeführt werden (gut, das haben wir auch – vgl. Beitrag vom 23.6.010 in diesem Blog).
Aber was wir nicht haben, sind folgende Regelungen: Daten über BewerberInnen dürfen nicht in sozialen Netzwerken gesucht werden. Das Telefon darf nur unter Verdacht auf Korruption abgehört werden. Die Erfassung von Gesundheitsdaten (z.B. Bluttests bei der Bewerbung) muss begründet werden.
Weiterführende Links: Die Eckpunkte zum Gesetzesentwurf des Ministeriums. Ein kritischer Artikel in der Südwest-Presse.
Hierzulande sind diese Dinge alle betriebsintern mittels Betriebsvereinbarungen zu regeln, was einigermaßen zeitaufwendig ist und die Existenz eines Betriebsrats voraussetzt. Müssen wir in Österreich erst unseren eigenen Bahnskandal haben, damit so ein Gesetz bei uns zustande kommt? Ups, ich hab’s vergessen – hatten wir ja schon!
Bleibt zu hoffen, dass das deutsche Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz in der Praxis auch umgesetzt wird und nicht an seiner Auslegungselastizität scheitert. Denn eines ist klar – die Interpretation von “Verdacht” beim zulässigen Überwachen oder die Auslegung von “entscheidende berufliche Anforderung” bei zulässigen Gesundheitstest sind Geschmackssache.
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