EGB und ÖGB fordern Nachbesserungen
Österreichischer Gewerkschaftsbund und Europäischer Gewerkschaftsbund sehen bei den derzeitigen Regelungen der EU zum Thema Datenschutz Verbesserungsbedarf. Insbesondere der ArbeitnehmerInnen-Datenschutz ist ausbaufähig – wo (fast) nichts ist, kann man leicht ausbauen. Daher haben beide Interessenvertretungen Stellungnahmen an die EU-Kommission verfasst. Derzeit ist die EU-Kommission unter anderem damit beschäftigt, die EU-Richtlinie zum Datenschutz zu überarbeiten (in diesem Blog wurde berichtet). Aus diesem Anlass haben sich GPA-djp und ÖGB in einer gemeinsamen Stellungnahme an die EU-Kommission deutlich zu Wort gemeldet. Die geplante Novelle der EU-Richtlinie soll so beeinflusst werden, dass den besonderen Anforderungen an den Datenschutz im Arbeitsverhältnis mehr Beachtung geschenkt wird und dass den Interessen der ArbeitnehmerInnen mehr Geltung verschafft wird. (Zum Beispiel muss klar gestellt werden, dass eine “freiwillige” Zustimmung der ArbeitnehmerInnen zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten mit Vorsicht zu genießen ist, weil tatsächliche “Freiwilligkeit” im Arbeitsverhältnis eine eher seltene Blüte ist.)Die wesentlichen Forderungen sind daher:
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die Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter,
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Vertretungsbefugnis der betrieblichen Interessenvertretung vor Gericht,
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die Relativierung von Zustimmungserklärungen im Arbeitsverhältnis und
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die Rechtsdurchsetzung für Betroffene im gesamten EU-Raum
Der EGB verfolgt in seiner Stellungnahme dieselben Ziele.
Die Stellungnahme des ÖGB und die Stellungnahme des Europäischen Gewerkschaftsbundes können auf der Homepage des Europabüros des ÖGB nachgelesen werden.
Wie die Kommission auf die Stellungnahmen reagiert, wird hier berichtet werden – sobald bekannt . Wir bleiben am Ball.
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