Internationale Komplikationen im betrieblichen Datenschutz

Ich lasse mich nicht hetzen

aus dem Alltag einer datenschützenden Betriebsrätin

die Betriebsrätin Didem Strebinger von der Austrian Airlines AG im Interview

Fritsch Clara: In eurem internationalen Unternehmen mit einer Mutter in Deutschland und einer Tochter in Frankreich konntet ihr kürzlich einen unerwünschten Datentransfer erfolgreich stoppen. Wie ist es dazu gekommen?

Didem Strebinger: Das war so: es sollte ein neues Programm ausgerollt werden. Wir wurden allgemein informiert über dieses „PROFILE“-Programm. Die HR teilte uns mit, dass dafür die Zustimmung des Betriebsrates in Österreich rechtlich nicht notwendig sei, da die Zustimmung der Personalvertretung bereits aus Frankreich vorliege. Wir haben erwidert, dass ohne Betriebsvereinbarung in Österreich diese Vorgehensweise nicht zulässig ist. Und dann wurden unsere personenbezogenen Daten an die Konzernmutter in Deutschland übermittelt. Wir sind da ganz zufällig draufgekommen.

FC: Wie habt ihr darauf reagiert?

DS: Zuerst einmal haben wir genauere Informationen verlangt. Da kam dann ein – naja sagen wir mal – „einigermaßen aussagekräftiges“ Email aus der HR, in dem dargestellt wurde, um welche Daten es sich überhaupt handelt, wer die Daten sieht, woher die Daten stammen, und so weiter. Wozu das Ganze Programm eigentlich gut ist, ging daraus nicht genau hervor. Unter den personenbezogenen Daten waren Angaben dabei zu Joberfahrung, über zusätzliche Ausbildungen, Sprachkenntnisse, und „Mobilität“ – was auch immer das bedeuten sollte. Der Betriebsrat wurde überhaupt nicht gefragt, ob er dieser Datenverarbeitung zustimmt.

In dem Email von der HR wurde auch geschrieben: „Daten werden zur Zeit nicht im Stellenbesetzungsprozess verwendet“. Das ist mir zu wenig Auskunft. Wozu werden sie dann verwendet? Was ist in Zukunft? Also haben wir den Datentransfer gestoppt und eine Betriebsvereinbarung für alle betroffenen Unternehmensteile verlangt. Das hat die HR natürlich nicht gefreut. Aber es sind ja mehrere Konzerngesellschaften von dem Datentransfer betroffen.

FC: Ich möchte kurz dein Antwort-Email zitieren, weil es – wie ich finde sehr treffend – ein grundlegendes Problem anspricht: nämlich wer die Verantwortung trägt: „Wenn das Unternehmen ohne entsprechende Regelungen hinsichtlich personenbezogenen Daten Filestransfers anstösst, dann sollte das im Interesse des Unternehmens liegen, diese ab Bekanntwerden sofort zu stoppen. (… Es…) liegt die Verantwortung bei Ihnen und so auch, die Entscheidung, wie Sie bzw. Ihr Bereich damit umgehen möchte.“

DS: Ja, wir Betriebsräte lassen uns oft viel zu schnell unter Druck setzten. Sei es Termindruck oder Druck zu einer Unterschrift oder Druck, einer Aktion des Managements zuzustimmen. Das muss nicht sein. Es ist die Unternehmensleitung zuständig, dass die Rahmenbedingungen eingehalten werden (also eine Betriebsvereinbarung mit uns verhandelt wird) und wenn sie das nicht tun, dürfen sie die Daten nicht weiterleiten. So einfach ist es in Wirklichkeit.

FC: Wie ist derzeit der Stand der Dinge in der Angelegenheit?

DS: Nun ja, die ersten allgemeinen Gespräche zu der Software gab es im April. Unser Stop kam im Oktober. Das Management hat uns im November einen BV-Entwurf vorgelegt und den prüfen wir jetzt gerade – mit Hilfe der GPA-djp.

FC: Kannst du drei Tipps geben, wie man es im Betrieb schafft, die Privatsphäre der ArbeitnehmerInnen zu schützen?

DS: Erstens; Sei aufmerksam, was sich im Unternehmen tut.

Zweitens; Koordiniere dich mit den BetriebsrätInnen aus den anderen Unternehmensteilen, die in einer ähnlichen Situation sind

Und drittens; Lass dich nicht hetzen!

FC: Das sind gute Tipps fürs neue Jahr. Danke für das Interview.

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