Bye Bye Vorratsdatenspeicherung

RichterhammerDer EuGH hat entschieden

Die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht auf Privatsphäre

Zur Erinnerung (wie in diesem Blog berichtet): Der Verein AKVorrat hat gemeinsam mit dem Abgeordneten Albert Steinhauser eine Klage beim Verfassunggerichtshof eingebracht. (Nein, eine politische Partei hat sich hier keine Klage eingereicht.) Das Land Kärnten hat ebenfalls geklagt. (Nein, die Republik Österreich hat sich hier nicht beteiligt.) Der Österreichische Verfassunggerichtshof hat die Klage an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Die Republik Irland hat in Sachen Vorratsdatenspeicherung ebenfalls eine Klage eingereicht. (Die Slowakei hat im EU-Rat gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Schweden wurde – wie Österreich – von der EU-Kommission geklagt, weil sie die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung verboten. Aber Nein, andere Länder der Europäischen Union haben sich nicht an der Klage vor dem EuGH beteiligt.)

Danke, lieber AK Vorrat!!!

Die APA meldete dazu:

Der Europäische Gerichtshof erklärte am Dienstag, die Vorratsdatenspeicherung beinhalte einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränke.

Die Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist somit nicht mehr gültig. Fragt sich, was jetzt die europäischen Gesetzgeber daraus machen und wie die nationalen Parlamente darauf reagieren. Was sollen wir jetzt mit den vielen schönen Vorratsdaten machen?

  • doch noch schnell ein paar Auswertungen anfordern bevor die Daten endgültig gelöscht werden?
  • umschreiben, damit die Polizei sie weiterhin zur Verbrechensbekämpfung (momentan bei Einbruchs- und Drogendelikten ) verwenden kann?
  • ins Museum stellen?
  • aufessen?

(Das ist nicht die Millionenshow, aber es schadet trotzdem nicht, die eigene Meinung mitzuteilen. Was die europäische Ebene betrifft, eignet sich der 25. Mai 2014 recht gut dazu.)

 

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