was das EU-Parlament zum Datenschutz meint
Der Aussschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat am 29. März einen Entwurf verfasst, der Stellung bezieht zum geplanten neuen Gesamtkonzept der EU in Sachen Datenschutz. Darin werden unter anderem folgende Punkte gefordert:
- bessere Durchsetzung der Grundprinzipien des Datenschutzes, die da sind Transparenz, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit
- Durchsetzung des “right to be forgotten” also das Recht darauf, auf eigenen Wunsch im Internet auch vergessen zu werden (quasi: “vergiss mich, www!” )
- Bewusstseins-Kampagnen
- neue Daten bei der Kategorie “sensible Daten” wie z.B. genetische Daten
UND tatarataaa
- Datenschutzbeauftragte für Betriebe – natürlich mit Rücksicht auf kleine und Kleinstunternehmen
- ja und außerdem sollen auch die nationalen Datnschutzbehörden gestärkt werden und EU-weit einheitliche Befugnisse erhalten.
Die müssen wohl bei unseren Forderungen abgeschrieben haben… Sie haben sie nur etwas weicher formuliert und einige Wenn und Aber dazugenommen.
Die Sitzung dazu hat am 11. April stattgefunden – es gibt sie auch in Ton und Farbe. (Thematisch spannend wird es in etwa ab 16:20 und bleibt es bis 16:45; wer sich für die Meinung des Ausschusses zum Thema Terrorismusbekämpfung interessiert, kann natürlich auch länger dran bleiben.)
Erfreulicher Weise sind viele Themen, die auch für die ArbeitnehmerInnen-Vertretung von Bedeutung sind und von dieser auch gefordert werden (z.B. stärkere Sanktionen bei Verstößen gegen die Datenschutzgesetzgebung, einheitlichere Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten für Datenschutzbehörden) bei der Sitzung Thema gewesen.