Dr. Datenschutz berichtet vom Gericht
Steht der/die FahrerIn im Stau oder bleibt er/sie länger an der Tankstelle stehen, als unbedingt nötig wäre? Das per Navigationsgerät zu kontrollieren, ist kein (technisches) Problem – sollte es aber sein, weil es illegal ist.
Im Dienstauto ist oftmals ein Navigationsgerät installiert. Dieses gehört dem Arbeitgeber und dient den ArbeitnehmerInnen bei der Adresssuche. Herr J. stellte fest, dass das Gerät dem Arbeitgeber auch für andere Dinge diente (z.B. Überwachung der Fahrtszeiten) und entfernte das Gerät aus dem Auto. Herr J. wurde entlassen. Herr J. hat geklagt.
Und jetzt hat Herr J. Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dass die Entlassung nicht gerechtfertigt war und dem entlassenen Ex-Mitarbeiter somit Schadenersatz zusteht. Zwar darf der Arbeitgeber seinen Angestellten – bis zu einem gewissen Grad – kontrollieren, doch darf das nicht überschießend werden (also: keine Zeitkontrollen per Fingerabdruck, keine Bewegungsmelder beim Verlassen des Arbeitsplatzes).
Die Installation eines Navigationsgerätes im Firmenauto ist in vielen Betrieben gang und gebe. Besonders für AußendienstmitarbeiterInnen, wie ServicetechnikerInnen, oder KundenbetreuerInnen wird ein solches Gerät angeschafft. Ein Navi kann aber mehr als Routen ansagen; es misst die Wegzeiten, protokolliert, welche Route gewählt wurde und erfasst laufend den Standort. Diese Daten zusammengefasst ergeben nämlich eine permanente Überwachung und eine solche ist nicht erlaubt.
Der Kurier fasst es treffend zusammen:
In der Arbeit Mal unbemerkt in der Nase bohren muss schon drinnen sein.
Der Installation eines Navis im Auto muss von den betroffenen MitarbeiterInnen zugestimmt werden – eben weil die Überwachungsdichte sehr groß ist. Auch der/die BetriebsrätIn hat ein Wörtchen mitzureden – es muss vor der Installation eines solchen Geräts eine Betriebsvereinbarung nach §96 Arbeitsverfassungsgesetz abgeschlossen werden. Wie eine solche Betriebsvereinbarung aussehen sollte, wurde in diesem Blog bereits beschrieben.
Die Interessengemeinschaft work@external GPA-djp hat zum Thema Datenschutz im Außendienst 2012 eine Broschüre erstellt.
Die GPA-djp hat auch eine Muster-Betriebsvereinbarung für Ortungssysteme ausgearbeitet – frag einfach die/den RegionalsekretärIn deines Vertrauens.