Die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz steigen kontinuierlich. Arbeitsverdichtung, Stress, Burn-Out, Mobbing oder Bossing setzen der Psyche der ArbeitnehmerInnen zu. Immer häufiger müssen Berufsunfähigkeitspensionen wegen psychischer Beschwerden eingereicht werden. Es muss besser vorgesorgt werden, dass es nicht so weit kommt. Prävention am Arbeitsplatz ist gefragt.
Theoretisch gäbe es im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die Möglichkeit, ArbeitspsychologInnen in Betriebe zu holen. Im Rahmen der sogenannten “Präventionszeiten” können die Dienstleistungen von ausgebildeten Fachkräften in Anspruch genommen werden. Namentlich hat der Gesetzgeber dabei an ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräfte gedacht – ArbeitspsychologInnen sind eine unverbindliche Empfehlung.
Nun steht eine Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgeseTzes vor der Türe und das wäre doch DIE Gelegenheit, diesen Mangel zu beseitigen.
Die Gesellschaft der kritischen Psychologen und Psychloginnen möchte nun unterstützt von der GPA-djp dafür sorgen, dass die ArbeitspsychologInnen konkret im ASchG verankert werden und ArbeitspsychologInnen im Sinne der Förderung psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz eine gesetzlich festgeschriebene Funktion erhalten. In ihrem letzten Rundbrief vom März 2011 schreibt die GkPP:
Daher schlagen wir vor, die Arbeitspsychologie als 3. Präventivfachkraft im ASchG fix zu verankern (§83/1). (…) Rechte, Aufgaben und Pflichten müssten analog zu den bestehenden Präventivfachkräften einbezogen werden. Dazu zählen die gemeinsamen Bestimmungen, Aufzeichnungs- und Berichtspflichten, Zusammenarbeitsgebot, Meldung von Missständen, Regelungen zur Abberufung, Mitgliedschaft im Arbeitsschutzausschuss (§§83-88) sowie im Zentralen Arbeitssschutzaussschuss (§88a).
Wenn das auch in deinem Interesse ist, kannst du das mit deiner Unterschrift unterstützen.