Konzernprivileg kommt früher als erwartet
neuerlich Änderungen bei den Standardanwendungen geplant Eine sogenannte Standardanwendung legt fest, welche Daten für welche Zwecke von welchen Personen verwendet werden dürfen, ohne dass diese Datenanwendung im Datenverarbeitungsregister gemeldet werden muss. Sie wird vom Bundeskanzler per Verordnung erlassen. Sie erleichtert damit den Unternehmen die Verwendung bestimmter Daten (z.B. Videoüberwachung beim Juwelier oder…