Betriebliche Mitbestimmung und Kommunikation
Möglichkeiten zur aktiven Beteiligung an Unternehmensprozessen sowie zur akiven Mitbestimmung im Betrieb sind Schlüsselfaktoren GUTER ARBEIT, deren bestmögliche Erfüllung in modernen Unternehmen vorausgesetzt werden sollte.
Das offizielle Organ der betrieblichen Mitbestimmung ist der Betriebsrat (bzw. die Personalvertretung), der die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertritt. Im Rahmen seiner Funktion erfüllt er eine Reihe von Aufgaben, unter anderem als Ansprechpartner für ArbeitnehmerInnen sowie als Verhandlungspartner für ArbeitgeberInnen. Um die Aufgaben der betrieblichen Mitbestimmung gut und umfassend erfüllen zu können, ist – wie in allen anderen Bereichen auch – Kommunikation von entscheidender Bedeutung. Durch Information und Kommunikation präsent zu sein, fördert die Transparenz und kann bei angemessenen Kommunikationsweisen bzw. -formen das Vetrauen in die Belegschaftsvertretung stärken. Das zeigt sich nicht zuletzt vehement in Krisensituationen.
“Das Wesen guter Kommunikation ist, dass es um mehr geht als um Information geben. Dass BetriebsrätInnen ihren Leuten sagen, was Sache ist, ist zu wenig. In der Krise ist es nicht genug, nur zu informieren, sondern es ist notwendig, zu kommunizieren. Das heißt, nicht nur Information zu geben, sondern auch Information zu nehmen.” (Willi Mernyi: Erfolgreiche Krisenkommunikation. Die Krise als BR-Team meistern. In: Unternehmenskrise. Krisen erkennen. Krisen analysieren. Krisen bewältigen. Wien ÖGB-Verlag 2009, S. 65.)
Doch auch über Krisensituationen hinaus darf und sollte davon ausgegangen werden, dass möglichst breit angelegte und offene Kommunikation zum Erfolg der betriebsrätlichen Arbeit maßgeblich beiträgt. Dabei ist natürlich stets auch der strategische Aspekt von Kommunikationsprozessen zu beachten.
Auszeichnung für die beste betriebsrätliche Kommunikation (bbK)
Eine Initiative von ÖGB und AK Wien
Zur Gestaltung von Kommunikationsprozessen stehen nicht nur eine Reihe von Medien, sondern auch vielfältige interaktive, persönliche Mittel zur Verfügung. Klassische Beispiele, die zur Zeit ihrer Entstehung das besondere Innovationspotenzial der betriebsrätlichen Kommunikation veranschaulichten, sind die Betriebsversammlung und die Betriebsratszeitung.
Doch Betriebsräte müssen hinsichtlich Information und Kommunikation ebenso mit der Zeit gehen, wie dies bei anderen InteressenvertreterInnen, VerantwortungsträgerInnen etc. der Fall ist – und sie tun dies auch. Um gelungene Initiativen und Gestaltungsprozesse ins Rampenlicht zu rücken, haben ÖGB und AK Wien die Auszeichnung “Beste betriebsrätliche Kommunikation (bbK)” ins Leben gerufen und 2009 zum ersten Mal verliehen. Die Auszeichnung soll
“betriebsrätliche Arbeit auf anschauliche Weise ‘vor den Vorhang’ holen. Herausragende betriebsrätliche Kommunikation, die voll von Ideen und klaren Absichten, kreativen Ansätzen und hoher Einsatzbereitschaft ist. Gute Konzepte und beispielhafte Umsetzungen der täglichen Betriebsratsarbeit.”
Der bbk10 steht unter dem Themenschwerpunkt “Betriebsratskommunikation X.0” und widmet sich den Möglichkeiten, die die neuen sozialen Medien (“Web 2.0”, “Social Media”) für die Betriebsratsarbeit bieten.
Einsendeschluss für Einreichungen ist der 17. Oktober 2010!
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