Entwurf des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten wurde angenommen
Am Dienstag, 11.3. 2014 fand bei der EU-Parlamentssitzung in Strassburg eine abschließende Debatte zur Datenschutz-Grundverordnung statt. Am Mittwoch, 12.3. wurde abgestimmt.
Bei der Aussprache zum Datenschutz-Thema im EU-Parlament meldete sich auch Evelyn Regner zu Wort um zu betonen, wie wichtig die Änderungen im Artikel zum Datenschutz im Arbeitsverhältnis seien. Auch wenn eine Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung nicht durchgesetzt werden konnte, so sei es doch zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen, dass nun Videoüberwachung in intimen Räumlichkeiten und “Blacklisting” verboten seien.
EU-Kommissarin Vivian Reding brachte zum Ausdruck, dass bürgerliche Grundrechte wie das auf Datenschutz auch mit einer Grundverordnung abzusichern sind, um einen EU-einheitlichen Standard gewährleisten zu können. Allerdings hätte sie einige Konkretisierungen dann lieber in die Hände der Kommission gelegt und nur “das große Ganze” als Verordnung beschließen wollen.
Jan Phillip Albrecht, der federführende Berichterstatter zur Datenschutz-Grundverordnung, möchte nun die beiden vorliegenden Entwürfe von Kommission und Parlament möglichst rasch mit dem Rat abstimmen. Er hofft auf einen Beginn der Trilog-Gespräche unmittelbar nach den EU-Wahlen, die im Mai dieses Jahres stattfinden.
Überraschend war das Statement des Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) Axel Voss, der bezüglich der an die Datenschutz-Grundverordnung gekoppelte Sicherheitsrichtlinie für die europäischen Sicherheitsbehörden erklärte: “Sie können nicht erwarten, dass eine Fraktion, die nicht in die Verhandlungen einbezogen war, hier mitstimmen wird.”
Entsprechend bewegt antwortete der federführende Verantwortliche für die Sicherheitsrichtlinie aus der Fraktion der Europäischen Sozialdemokraten (S’n’D), Dimitrous Droutsas. Er fände diese Behauptung (wörtlich) “dreist” angesichts der (wörtlich) “Verzögerungstaktik”, die die EVP hier an den Tag gelegt hätte.
Am Mittwoch, 12. März 2014 wurde nun im EU-Parlament über das gesamte Änderungspaket angestimmt. Dem Entwurf des LIBE-Ausschusses wurde von der überwältigenden Mehrheit der EU-ParlamentarierInnen zugestimmt. 621 stimmten für den LIBE-Entwurf, 10 dagegen und 22 enthielten sich der Stimme.
(zum Weiterlesen, gibt es auch auf der FM4-Website einen informativen Artikel)
Die Vorgeschichte
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Jusitz und Inneres (EU-Sprech: “LIBE”) beschloss im Oktober vorigen Jahres, welche von den über 3.000 eingebrachten Änderungsanträge tatsächlich Eingang in den Entwurf zur Datenschutzgrundverordnung finden sollten (der Blog berichtete). Es bestand allerdings die Befürchtung, dass aufgrund einer neuen Zusammensetzung des Parlaments nach den EU-Wahlen im Mai dieses Jahres diese Entscheidung des LIBE-Ausschusses in Frage gestellt werden könnte. Es zeichnete sich aber nicht ab, dass vor den EU-Wahlen – wie ursrpünglich geplant – noch eine endgültige Fassung der Datenschutz-Grundverordnung beschlossen werden könnte. Daher wurde nun versucht durch eine erste Lesung im EU-Parlament den bestehenden Entwurf abzusichern und eine solide Grundlage für die weiteren Verhandlungen zu schaffen.
Die Trilog-Gespräche zwischen Kommission, Parlament und Rat sollen im Juni 2014 starten.