Datenschutz auf der EU-Agenda

jetzt inkusive einem einmaligen Super-Sonder-Agebot:

wie Einzelne den Weg der Verordnung durch die EU-Institutionen mitgestalten können!

EU-parlament2Hinter diesen Mauern – äh Gläsern – wurde am 20.2.2013 über die Änderungsanträge zum Beschäftigten-Datenschutz abgestimmt. Verschiedene Ausschüsse des EU-Parlaments haben sich bereits mit der Materie auseinandergesetzt und ihre Vorschläge eingebracht. Auf Initiative von Evelyn Regner (Fraktion der Sozialisten und Demokraten) brachte sich auch der Ausschuss für Beschäftigung (EMPL) ein und beschloss wesentliche Nachbesserungen.

Unter anderem wurde eingefordert:

  • eine berufliche Weiterbildung für den Datenschutzbeauftragten
  • ein Verbot der heimlichen Überwachung von ArbeitnehmerInnen
  • ein Verbot von sogenannten “schwarzen Listen” auf denen ArbeitgeberInnen unbequeme KollegInnen (z.B. GewerkschafterInnen) untereinander austauschen

Bis morgen können andere Parlaments-Ausschüsse noch ihre Anträge einbringen. Dannach wird im federführendem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) über die Anträge beraten. Nicht allen Ausschüssen liegt eine Stärkung der Privatsphäre und eine erleichterte Durchsetzung der Datenschutz-Rechte für die EU-BürgerInnen am Herzen und so wird es im LIBE darum gehen, diese Forderungen auch zu erhalten.

Lobbying en masse

Die Grundverordnung zum Datenschutz wird auf EU-Ebene derzeit heftig diskutiert. Die eu-weit einheitliche Gesetzgebung soll – so sind sich laut ihren verbalen Äußerungen alle Beteiligten aus Kommission, Rat und Parlament einig – die EU-BürgerInnen besser schützen. Nur wie dieser Schutz am besten zu gewährleisten ist, darüber scheiden sich die Geister.

Nicht nur Konzerne hinterlassen beim zuständigen Berichterstatter im EU-Parlament, Jan-Phillip Albrecht (Grüne), ihre “Wünsche und Anregungen”, sondern auch Normalsterbliche und ArbeitnehmerInnen möchten Gehör finden. Der Europäische Gewerkschaftsbund hat seine Vorschläge ebenso deponiert und einige NGOs aus dem Datenschutzbereich haben eine Kampagne ins Leben gerufen:

kampagnehttps://wirwollendatenschutz.at/

Die GPA-djp unterstützt diese Kampagne. Tut ihr es auch!

Es gibt europaweit, initiiert von internationalen Datenschutz-NGOs, die Möglichkeit, den zuständigen EU-Abgeordneten, die persönlichen Anliegen zu der bevorstehenden Gesetzgebung mitzuteilen:

http://www.privacycampaign.eu/keys1

Einmischen statt auslöffeln!

 

Ein Kommentar:

  1. Imogene Suarez

    exakt darum geht es: wenn diese daten verhökert werden, wäre das zwar blöd, aber momentan noch illegal. und das sollte es auch bleiben. spätestens wenn dein jetziger oder zukünftiger arbeitgeber nicht mehr auf krummen wegen, sondern völlig offiziell an die information kommt, daß du eigentlich schwanger und/oder todkrank bist, wird er diese option auch nutzen. und jede aufweichung der datenschutzgesetze ebnet den weg zu solchen wunderbaren mitmenschlichkeiten. Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn die Daten aus der VDS verhökert werden würden, wäre das doch ebenso illegal. Mein Arbeitgeber kommt (legal) weder an meine Patientendaten, noch käme er (legal) an meine Telekommunikationsdaten.

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