Das in den deutschen Medien hoch gelobte Gesetz zum ArbeitnehmerInnen-Datenschutz steht kurz vor der Einführung. Die bundesdeutschen Regelungen zum ArbeitnehmerInnen-Datenschutz sind aber bei genauerer Betrachtung sehr bedenklich.
Ver.di publiziert auf ihrer Homepage ausführliche Informationen zum Beschäftigtendatenschutz und hatte im September auch eine Demo für mehr Beschäftigten-Datenschutz organisiert (Berlin ist anders…). Die ver.di Stellungnahme wurde an alle Landes-Datenschutzbeauftragten gesendet und man hat versucht, im Parlament ein verstärktes Bewusstsein für ArbeitnehmerInnen-Datenschutz zu schaffen. Auch das unabhängige Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, kann dem Entwurf wenig Positives abgewinnen; zu wenig Persönlichkeitsschutz für ArbeitnehmerInnen, zu viel Ermächtigungen zur Datenerfassung für ArbeitgeberInnen lautet das Fazit.
Ver.di, Deutscher Gewerkschaftsbund und andere KritikerInnen bleiben aber mit ihren Forderungen im Rahmen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weitgehend allein auf weiter Flur.
Hauptkritikpunkt ist, dass der Beschäftigten-Datenschutz nur als Anhängsel in einigen Paragraphen Beachtung findet und keine eigenständige Gesetzesvorlage – wie ursprünglilch erwartet – zustande kam.
Außerdem beanstandet ver.di, das Gesetz …
… enthält keine klaren, eindeutigen Vorschriften dazu, wie die Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Und es gibt schon gar keine Regelungen, die darauf abzielen, dass so wenig Daten wie möglich erhoben werden, die somit den Arbeitgeber bremsen. Vielmehr gibt es jede Menge wachsweicher, dehnbarer Formulierungen wie „betriebliche Gründe“ oder „schutzwürdige Interessen der Betroffenen“. Dadurch werden den Arbeitgebern viele Möglichkeiten eröffnet.
Ver.di fordert daher nach wie vor ein eigenständiges Gesetz zum ArbeitnehmerInnen-Datenschutz, bei dem das individuelle Recht auf Geheimhaltung dem Recht der Unternehmen auf Information übergeordnet wird.
Die Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbar und müssen deshalb Vorrang vor der wirtschaftlichen Betätigung haben.
So wie das Gesetz jetzt vorgesehen ist, wären die Bespitzelungsskandale bei Lidl, deutscher Bahn, und anderen legal gewesen, befürchten die zuständigen JuristInnen bei ver.di.