Weiß ihrE ArbeitgeberIn immer, wo sie sind, auch wenn sie es ihm/ihr gar nicht mitgeteilt haben? Dann könnte das an ihrem Handy liegen.
Erhalten Sie im Urlaub oder im Krankenstand Anrufe auf dem Diensthandy von ihrer/ihrem Vorgesetzten? Haben Sie ihr Diensthandy immer dabei und heben auch jederzeit ab? Dann sind sie reif für eine Betriebsvereinbarung!
Ein Diensthandy kann ein Segen für die Abwicklung der täglichen Arbeit sein. Wenn man nicht auf die Anwesenheit der gewünschten Person im Arbeitszimmer angewiesen ist, sondern eine kurze Auskunft, einen Ratschlag, eine Terminvereinbarung per Handy erledigen kann, erleichtert das die Arbeit jedenfalls – insbesondere für Menschen, die in ihrem Berufsalltag viel unterwegs sind.
Der Einsatz von Diensthandys ist durchaus sinnvoll – aber nur wenn es dazu auch eine Betriebsvereinbarung gibt!
Festgelegt werden muss auf jeden Fall:
Leistungs- und Verhaltenskontrolle darf nicht stattfinden!
Sinn und Zweck des Handys darf nicht die Kontrolle der MitarbeiterInnen sein, sondern eine effiziente Kommunikation. Die Ortung eines Diensthandys ist wirklich nicht erforderlich, wenn es darum geht, eine sinnvolle Kommunikation mit KollegInnen, KundInnen etc. zu sichern. Die technischen Möglichkeiten zur Ortung der ArbeitnehmerInnen sind vorhanden und einfach zugänglich. Dazu schreibt das “Hamburger Abendblatt” in einem Artikel:
Wer also sein Kind, die Ehefrau oder einen Außendienstmitarbeiter lokalisieren will, schafft das über die Service-Angebote im Internet, und zwar innerhalb von Minuten.
Und wenn man dann schon dabei ist, eine Regelung zum Thema Mobiltelefonie abzuschließen, können die folgenden Punkte gleich mitberücksichtigt werden:
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Wie sieht es mit der privaten Nutzung des Handys aus?
Die GPA-djp empfiehlt die private Nutzung zu vereinbaren – entweder in geringem Ausmaß auf Firmenkosten oder mit einer eigenen Vorwahl auf Kosten der ArbeitnehmerInnen.
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Wann bzw. wie oft am Tag muss der/die ArbeitnehmerIn erreichbar sein?
Die GPA-djp empfiehlt, dass bei tageweiser schlechter Erreichbarkeit (z.B. während einer Weiterbildung) 1x am Tag das Handy abgehört werden muss und die wichtigsten Telefonate zu führen sind.
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Welche Verantwortung trifft die/den ArbeitnehmerIn bei Schaden am Handy, technischen Gebrechen oder Verlust/Diebstahl des Geräts?
Die GPA-djp empfiehlt dringend, die Haftung der ArbeitnehmerInnen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht zu vereinbaren.