Bitte sagen sie jetzt nichts
Manche Anliegen der ArbeitgeberInnen zur Datenerfassung sind ja berechtigt, gesetzlich vorgesehen und durchaus sinnvoll. Zur Lohnverrechnung gehört eine Arbeitszeitaufzeichnung samt Überstunden. Zu einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge gehört eine Erfassung, wo genau die Probleme liegen – eine solche Erfassung ist allerdings anonym durchzuführen. Vorgesetzte wollen aber oft personenbezogene Daten, die sie nichts angehen….