Gesundheitsschnüffelei? Nein danke!
Mit der Novelle des Versicherungsvertragsrechts-Änderungsgesetzes (VersRÄG) sollen mehr Gesundheitsdaten der Versicherten für private Versicherer zur Verfügung stehen als bisher. Nicht nur die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde, sondern auch die bisherige Krankheitsgeschichte (also per definitionem im Datenschutzgesetz als sensibel deklarierte und somit unter besonderen Schutz gestellte Daten) sollen mit der…