The day after the ArbVG-Novelle
Leider zeigt sich seit Inkrafttreten der Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes, dass die Änderung zum § 96 immer wieder als Vorwand herangezogen wird, um die Mitbestimmungsrechte der ArbeitnehmerInnen in Leistungsentgeltfragen einzuschränken bzw. zurückzudrängen. Das ArbVG lautet nun: Zustimmungspflichtige Maßnahmen § 96. (1) Folgende Maßnahmen des Betriebsinhabers bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit…