wie die Hamburger Aufsichtsbehörde für Datenschutz bei der Privatwirtschaft agiert
Im Mai dieses Jahres wurde von der der Datenschutzbehörde in Hamburg die Vorgehensweise festgelegt, wie man den Datenschutz generell und am Arbeitsplatz im Besonderen fördern könnte. Dazu zählte auch vermehrtes Hinweisen auf Datenschutzvorschriften bei Privatbetrieben. Gesagt getan, brieflich wurde angefragt, ob man denn schon Datenschutzbeauftragte bestellt habe – wie es rechtlich erforderlich ist, sobald eine bestimmte Betriebsgröße erreicht wurde.
Johannes Caspar, der Leiter der Hamburger Datenschutzbehörde, spricht in einem Artikel in der “Welt-online” über die Folgen dieses Vorgehens (DIE WELT am Sonntag; 5.6.2011) :
Nicht zu unterschätzen ist dabei auch das psychologische Moment. Unternehmen, die direkt von der Aufsichtsbehörde angeschrieben werden, erkennen, dass das Thema (…) konkret vorangetrieben wird und etwas ist, was sie selbst betrifft.
Auch finanziell sind die deutschen Datenschutzbehörden unabhängiger von der Regierung, als das in Österreich derzeit der Fall ist. Die Behörden haben die Möglichkeit, eigenständig Bußgelder zu verhängen. Die Hamburger Sparkasse wurde im Dezember 2010 beipsielsweise mit 200.000 EUR zur Kasse gebeten, weil sie KundInnendaten an freie MitarbeiterInnen zugänglich gemacht hatte. (Mittlerweile wurde einige der selbständigen MitarbeiterInnen angestellt – so hatte der Skandal im Nachspiel auch noch für einige sichere Arbeitsplätze gesorgt.)
Der Hamburgische “Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ” – wie diese Funktion in Deutschland genannt wird – Johannes Caspar, sorgt nicht nur mit seiner offensiven Vorgehensweise bei Privatfirmen für mediales Aufsehen. Er hat wegen der Trackings auf dem Internet-Auftritt seiner eigenen Behörde diese Seite kurzerhand stilllegen lassen und auf eine andere – ungetrackte – Domain gestellt. (“Der Golem” hat berichtet.)
Eine Aufsichtsbehörde, die mit den passenden Rechten ausgestattet ist und die mit der erforderlichen Durchsetzungskraft agiert, kann doch einiges bewegen. Das beweist die Hamburger Datenschutzbehörde.
Die Forderung der GPA-djp nach einem betrieblichen Datenschutzbeauftragten und einer besseren Ausstattung der Datenschutzbehörde ist also nach wie vor höchst sinnvoll und ihre Umsetzung würde sicherlich zu mehr Datenschutz am Arbeitsplatz führen.
Hallo Kollegin Fritsch,
Es gibt da noch ein datenschutz- und arbeitswelt-relevantes Thema, das sich allerdings außerhalb der Unternehmen abspielt: Die Aktivitäten der diversen Jop- und Karriere-Plattformen. Wie schätzt Ihr zB Nutzen und Gefahren der Facebook-App BeKnown von Monster (http://www.pressetext.com/news/20110627014) ein?
Herzliche Grüße
Christian Wachter
Lieber Kollege Wachter,
dass es da noch das eine oder andere relevante Thema gibt, kannst du laut sagen. Die Weiten des Web 2.0 in der Arbeitswelt sind unendliche.
Zu der Business-Plattform Be-Known (was es nicht alles gibt!) gilt m.M. nach, das das für andere Netzwerke mit Unbekannten auch gilt; sei sparsam mit den Informationen, poste als ob du in einer Zeitung inserieren würdest, nutze die (so vorhandenen) Einstellungen wer alles mitlesen dürfen soll.
Danke jedenfalls für den Hinweis und vielleicht schaff ich ja mal einen eigenen Eintrag zum Thema BewerberInnen-Daten.
Grüße
Clara