Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) hat im Auftrag der Bundesarbeiterkammer eine Studie zur Frage, wie es um Datenschutz und Privatsphäre in Österreich bestellt ist, durchgeführt:
Ein wesentlicher Hintergrund dieser Frage liegt in den voranschreitenden technischen Entwicklungen, die privaten und beruflichen Alltag durchdringen, begründet.
“Hier setzt sich der Trend fort, dass neue Technologien die Möglichkeiten der Datengenerierung und deren Verarbeitung beständig und teilweise massiv erhöhen, die parallel stattfindenden Innovationen im Bereich datenschutzfördernde [!] Technologien aber kaum in der Realität genutzt werden.” (S. I)
Der Arbeiterkammer zu Folge zeigt die Studie, “dass die allgemeinen Regeln im Datenschutzgesetz nicht immer genügen”. Ihre Forderungen:
“1. Eine gesetzliche Infopflicht der Datenverwender gegenüber Konsumenten bei Datenschutzpannen.
2. Mehr Schutz vor unerbetenen Werbeanrufen und eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers, bevor Werbung per E-Mail oder SMS zugeht.
3. Nutzer von Web 2.0-Plattformen sollen auf ihre Daten im Web selbst zugreifen und sie löschen können.”