drum prüfe, wer was auf facebook postet

der Betriebsrat redet bei Social-Media mit – bestimmt! Die Beteiligung von ArbeitnehmerInnen in Kommunikationsforen des Unternehmens ist mit einer Betriebsvereinbarung zu regeln – so das Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016. Die erste und zweite Instanz waren 2013 bis 2015 noch zu dem Schluss gekommen, dass hier keine Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bestünden. Der Jubel…