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Nein? Dich interessiert, wie dein*e Arbeitgeber*in mit deinen Gesundheitsdaten umgehen darf? Dann lies hier weiter.
Warnung vor zu viel Offenheit
Es wird immer häufiger von BewerberInnen verlangt, einen Versicherungsdatenauszug der Österreichischen Sozialversicherung beizulegen. Dieses Dokument ist einfach zu besorgen und enthält alle bisherigen Versicherungszeiten exakt aufgelistet – folglich wesentlich mehr Information als ein Lebenslauf. Gut für die ArbeitgeberInnen. Gut für die BewerberInnen?
In einem Versicherungsdatenauszug der Sozialversicherung finden sich LÜCKENLOS sämtliche Vordienstzeiten, sämtliche Dienstgeber (auch wenn die für die derzeitige Bewerbung wenig relevant sind), die jeweiligen Jahresbeitragsgrundlagen sowie Zeiten längerer Krankenstände, oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Bekommt der/die ArbeitgeberIn ein solches Dokument, lässt sich damit eine BewerberIn gut durchleuchten.
Sie waren also ein Jahr nicht beschäftigt und im Lebenslauf steht „Sprachaufenthalt in den USA“? Sie waren beim letzten Dienstgeber in Verwendungsgruppe vier eingestuft und hier verlangen sie ein Gehalt, das der Stufe sechs entspricht? Solche und ähnliche Fragen könnten da leicht entstehen.
Auf die Frage, warum das verlangt werde, erhält die interessierte Betriebsrätin mitunter die Antwort: „Wenn die Prüfung von der Gebietskrankenkassa kommt, dann müssen wir das vorlegen können.“
Richard Nowatschek, stellvertretender Leiter der Abteilung Beitragsprüfung in der Wiener Gebietskrankenkasse meint dazu:
Wir von der Gebietskrankenkasse benötigen bei Prüfungen die Vorlage des Datenauszuges durch die Dienstgeberin nicht. Wir haben die Daten ja selber. Natürlich schauen wir bei der Beitragsprüfung, ob richtig eingestuft wurde. Der Nachweis durch die BewerberIn ist an keine besondere Form gebunden, infrage kommen dabei insbesondere Schul-, Hochschul- und Dienstzeugnisse.
Er vermutet als Motiv für dieses Begehren der ArbeitgeberInnen, die Angst vor Nachzahlungen. Als vorauseilender Gehorsam werden da offenbar Argumente gebracht, die so nicht halten.
Richard Nowatschek meint zu den Auswirkungen dieser Praxis:
Ich sehe da die Gefahr, dass die Leute vor-analysiert werden und anhand des Überschusswissens durch die Vorlage des Datenauszuges oft nicht genommen werden. Ich kann nur ausdrücklich davor warnen, einen Auszug vorzulegen.
gibt Richard Nowatschek einen Tipp und die Autorin schließt sich ihm an.
Noch schöner wäre es, wenn die Firmen gar nicht erst die Sozialversicherungsauszüge verlangen würden.