man muss sich nicht für den Web-Auftritt der Firma fotografieren lassen

Dr. Datenschutz berichtet aus der Praxis Immer wieder möchten Arbeitgeber die Fotos ihrer MitarbeiterInnen ins Internet stellen, auf Ausweise oder Visitkarten drucken oder mit unbestimmtem Verwendungszweck speichern – frei nach dem Motto “das entscheiden wir dann später”. Letzteres geht gar nicht, da jeder Datenverwendung ein berechtigter Zweck zugrunde liegen muss; kein Zweck,…