Bürgerkarten sind kein Unternehmenseigentum
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unselbständig Beschäftigte können nicht gezwungen werden, ihre privaten Bürgerkarten beruflich zu verwenden Das Sozialministerium Service (früher Bundessozialamt) verlangt mit 1. Jänner 2016 von einigen Projektträgern, ihre privaten Bürgerkarten / Handysignaturen zu verwenden, um die Verwaltung der Projekte im Verwaltungssystem des Netzwerks Berufliche Assistenz (NEBA) abzuwickeln. Dabei werden sowohl von KlientInnen…