Sommerzeit – Datenschutzzeit

Die Novelle des Datenschutzgesetzes ante portas: Licht und Schatten

 Wie schon vor zwei Jahren,wird wieder im Sommer das Datenschutzgesetz (DSG) geändert. Zum Entwurf der Novelle das Positive vorab: Der/Die Datenschutzbeauftragte (DSB) wird damit zur Realität der österreichischen Arbeitswelt.

„Mit der Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nimmt eine langjährige Forderung der GPA-djp jetzt konkrete Formen an“, so Wolfgang Katzian von der GPA-djp

Da lohnt es sich, genauer hinzusehen. Also weitere Eckpunkte: 

(Die gesamte GPA-djp-Stellungnahme zur DSG-Novelle sowie die parlamentarischen Unterlagen sollen auch nicht verschwiegen werden.)

 1. Die Einrichtung eines/einer Datenschutzbeauftragten 

  • Positiv: Die Funktion eines/einer DSB wird geschaffen.
  • Weniger positiv: Es handelt sich um eine freiwillige Funktion.
  • Wesentliche Neuerung: Ist ein/eine DSB bestellt, entfällt die Meldepflicht beim Datenverarbeitungsregister (DVR). Dies stellt sicher einen Anreiz für seine/ihre Bestellung dar. Anzumerken ist aber, dass eine unabhängige Behörde wie die Datenschutzkommission (DSK) wohl mehr Durchsetzungsrecht als ein/eine innerbetriebliche/r DSB hat.

Die konkrete Ausgestaltung des/der DSB ist großteils durchaus im Sinne der ArbeitnehmerInnen – etwa durch

  • Weisungsungebundenheit,
  • Kündigungsschutz,
  • vorgegebene Mindestaus- und Weiterbildungszeiten,
  • Kundmachungspflicht gegenüber der DSK
  • Mindestfunktionsperiode.

 Ganz klar ist die Ausgestaltung des/der DSB trotzdem noch nicht, ungeklärte Fragen sind etwa folgende:

– Wie viel Zeit wird dem/der DSB für ihre Tätigkeit zur Verfügung stehen – konkret: wird die Funktion auch als Vollbeschäftigung möglich sein?

– Wird die Einsetzung des/der DSB unter verpflichtender Einbeziehung des Betriebsrats erfolgen?

 2. Entfall der Vorab-Kontrolle

 Die Vorab-Kontrolle, d.h. die Genehmigung durch die Datenschutzkommission (DSK), soll in einigen Punkten entfallen.

– Hauptkritikpunkt dabei ist, dass die Vorab-Kontrolle der DSK zur Aufnahme sensibler Daten durch die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen ersetzt werden soll. ArbeitnehmerInnen sollen also individuell und tatsächlich nur scheinbar „freiwillig“ einer Aufnahme ihrer sensiblen Daten ohne vorige Genehmigung zustimmen.

– Der Entfall der Vorab-Kontrolle gilt auch für die Video-Überwachung. In der Folge wäre für diese ohnehin recht beliebte Form der Überwachung ein Wildwuchs zu befürchten.

– Auch im Fall von strafrechtlich relevanten Daten ist geplant, die Vorab-Kontrolle aufzuheben. Das ist ebenfalls äußerst kritisch zu betrachten, da der rechtmäßige Zweck von Datenermittlungen oft nicht ersichtlich ist und daher nicht auch noch (zusätzlich) erleichtert werden soll. 

 3. Ausweitung der Standardanwendungen 

Ferner ist eine Ausweitung der Standardanwendungen geplant. Mit der damit einhergehenden Meldefreiheit wird ein/eine DSB natürlich überflüssig. Standardanwendungen sollten daher tunlichst nicht ausgedehnt werden, was insbesondere für Datenübermittlung in Konzernen gilt. 

FAZIT

ein lachendes und ein weinendes Auge

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